Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge
Staatliche Förderung
Hauptvorteil der betrieblichen Altersvorsorge ist die staatliche Förderung. Anders als bei der Riester-Rente, bei welcher der Staat Zulagen gewährt, erfolgt diese hier rein durch Befreiung von Steuern und Sozialabgaben auf der Beitragsseite.
Arbeitgeberzuschüsse
Oft entscheiden sich Arbeitgeber, die Beiträge ihrer Mitarbeiter zur Altersvorsorge durch zusätzliche Mittel aufzustocken. Dies ist schließlich auch eine Möglichkeit, zusätzliche Leistungsanreize zu schaffen. Für den Arbeitgeber ist dies nicht zuletzt deshalb attraktiv, weil er oft in den Genuss der Einsparung von Steuer- und Sozialabgaben kommt und diese teilweise an den Arbeitnehmer weitergeben kann. So kann etwa eine Gehaltserhöhung steuerbegünstigt für die betriebliche Altersvorsorge genutzt werden.
Gruppenverträge
Da Arbeitgeber oft Verträge gleich für mehrere Angestellte abschließen, sinken die Kosten für einen einzelnen Vertragsabschluss. Diese liegen nicht selten bei 5 bis 6 %. Würde für jeden Arbeitnehmer ein individueller Vertragsabschluss erfolgen, entstünden unnötige Verwaltungskosten. Da sich diese bei privaten Verträgen oft auf bis zu 20 % belaufen, kann die Kostenersparnis deutliche Auswirkungen haben, vor allem, wenn es sich bei dem Gruppenvertrag um eine tarifvertragliche Regelung handelt, die eine ganze Branche umfasst, wie etwa die „Metallrente“. Außerdem bestehen oft Rabatte für Gruppenverträge, die von dem jeweiligen Durchführungsweg und dem Versorgungswerk abhängen. Kollektivverträge ermöglichen durch die große Menge an Kapital auch attraktive Anlagemöglichkeiten des Deckungskapitals. Arbeitnehmer sollten die mit der betrieblichen Altersvorsorge verbundenen Kosten genau ermitteln. Vorteilhaft ist eine Verteilung der Kosten über eine längere Zeitspanne. Denn gerade in den ersten Jahren werden die Beiträge oft von den Kosten, wie etwa einer Provision, verbraucht, was einen Arbeitgeberwechsel teuer macht.
Kosten
Anfallende Kosten haben einen beträchtlichen Einfluss auf die Höhe der später zu erwartenden Betriebsrente. Schließlich fallen Gebühren für den Vertragsabschluss, für die Verwaltung und für die Absicherung zusätzlicher Risiken an, welche die Rendite schmälern. Aus diesem Grund lohnt sich ein Kostenvergleich, da höhere Gebühren etwa nur durch größere Sicherheit oder durch eine höhere Rendite zu rechtfertigen sind. Schließlich geht es darum, im Alter eine möglichst hohe Rente ausgezahlt zu bekommen.
Auch wenn die Kosten meist deutlich niedriger liegen als bei privat abgeschlossenen Verträgen zur Altersvorsorge: Betriebliche Altersversorgung muss nicht zwangsläufig kostengünstiger sein. Zusätzlich ist hier, anders als bei den meisten privaten Altersversorgungen, die sogenannte Zillmerung weiterhin nicht verboten. Abschlusskosten, Provisionen und weitere Belastungen zum Vertragsbeginn können so am Vertragsbeginn abgerechnet werden und Arbeitgeberwechsel folglich stark verteuern. Doch hier besteht die Tendenz, diese Praxis zu verbieten. Arbeitsgerichte haben bereits in mehreren Urteilen Arbeitgeber zum Schadensersatz herangezogen, die gezillmerte Tarife angeboten haben. Daher sollte darauf geachtet werden, dass nach einem Jahr Vertragslaufzeit ein Rückkaufswert von mindestens 80 % besteht.
Auf folgende Kosten und Bedingungen sollte geachtet werden:
- Abschlusskosten (auch jährlich)
- Verwaltungskosten der Anspar- und Auszahlungsphase
- Kosten bei Übertragung im Zuge eines Arbeitgeberwechsels oder für Beitragsfreistellung
- Zillmerung
Kapitalauszahlungen
Die betriebliche Altersvorsorge erlaubt es prinzipiell, statt einer monatlichen Rente nach Eintritt des Ruhestandes auch Kapitalauszahlungen zu verlangen. Dies kann sich aber steuerlich auswirken, da die individuelle Steuerprogression durch die einmalige Auszahlung einer größeren Kapitalsumme deutlich steigt.
„Hartz-IV-Sicherheit“, Handhabung
Gerade heute spielt die Frage eine große Rolle, wie im Falle von Arbeitslosigkeit mit Kapital für die individuelle Altersvorsorge verfahren wird. Sollte der Fall eintreten, dass man Arbeitslosengeld II beantragen muss, kann das für die betriebliche Altersfürsorge angesparte Kapital nicht verwertet werden. Arbeitslosigkeit gefährdet die angesparten Altersbeträge also in aller Regel nicht. Dies erklärt sich vor allem dadurch, dass kein Zugriff auf das Kapital vor Beginn des Ruhestandes möglich ist. Abgesehen von der Möglichkeit, Renten mit sehr geringer Höhe abzufinden (siehe Abfindungen), besteht diese vorzeitige Zugriffsmöglichkeit nämlich nicht und sichert die Beträge so auch gegen die Verwertung bei Arbeitslosigkeit ab.
Da der Betrieb einen Großteil der Formalitäten übernimmt, gestaltet sich der Aufwand für die Bürokratie der betrieblichen Altersvorsorge geringer als bei privaten Verträgen.
Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge
Abgaben
Auszahlungen in der Rentenzeit im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung sind im Alter voll steuerpflichtig. Dies ist eine Konsequenz der nachgelagerten Besteuerung.
Diese führt zwar zu einer höheren realen Verzinsung, da keine Steuern auf die Beiträge anfallen und mehr Kapital Rendite abwirft. Auch fällt im Rentenalter durch die Steuerprogression ein niedrigerer Zinssatz an. Es sollte jedoch stets die erwartete Einkommenssituation im Alter berücksichtigt werden. Ein höheres Alterseinkommen kann den Vorteil der nachgelagerten Besteuerung wieder schmelzen lassen.
Nachteile im Verhältnis zu privaten Versicherungsverträgen wie der privaten Riester-Rente ergeben sich durch die volle Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung in der Auszahlungsphase. Auf Auszahlungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge muss – bei Beiträgen über der Bezugsgröße von 124,25 € (West) beziehungsweise 105,00 € (Ost) – seit dem 1. Januar 2004 der volle gesetzliche Krankenkassenbeitrag, also auch der Arbeitgeberanteil, gezahlt werden. Dies gilt für alle Durchführungswege und auch für freiwillig in den gesetzlichen Krankenkassen Versicherte, nicht aber für Privatversicherte.
Flexibilität
Ferner ergibt sich aus dem Prinzip der betrieblichen Altersvorsorge, dass Arbeitnehmer keine freie Wahl des Durchführungswegs und der Vertragsgestaltung haben. Prinzipiell bestimmt der Arbeitgeber, über welches Versorgungswerk die Altersvorsorge durchgeführt wird. Arbeitnehmer haben hier aber bestimmte Rechte. Sie können etwa darauf bestehen, dass ein Durchführungsweg gewählt wird, mit dem auch eine Riester-Förderung möglich ist. Außerdem ist die betriebliche Altersvorsorge hinsichtlich der Flexibilität eingeschränkt. Dies betrifft etwa Kosten beim Wechsel des Arbeitgebers oder die Fortführung des Vertrags mit eigenen Mitteln im Falle von Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit.
Dass erst frühestens mit 60 Jahren – im Zuge des höheren Renteneinstiegsalters wird sich diese Grenze nach oben verschieben – auf die Rente zugegriffen werden kann. Das ist hinsichtlich der Flexibilität ein Nachteil, denn so kann zum Beispiel kein Kapital für eine Hausfinanzierung entnommen werden. Dies hat jedoch den Vorteil des Schutzes gegen eine Verwertung bei Erhalt von Arbeitslosengeld II. Auf eine Grundsicherung im Rentenalter kann eine betriebliche Rechnung hingegen angerechnet werden.
Ausscheiden aus dem Betrieb betriebliche Altersvorsorge
Ausscheiden aus dem Betrieb In Hinblick auf die betriebliche Altersvorsorge stellen sich viele Menschen die Frage, was passiert, wenn man den Arbeitgeber wechselt oder aus sonstigen Gründen aus einem Unternehmen ausscheidet. In diesem Fall bestehen verschiedene Möglichkeiten. Der Rentenanspruch nach einem Ausscheiden aus dem Unternehmen besteht nur fort, wenn einige Bedingungen erfüllt sind: Nur bei …
Rürup-Förderung – betriebliche Altersvorsorge
Rürup-Förderung Die sogenannte Rürup-Rente lässt sich auch mit der betrieblichen Altersvorsorge verbinden. Auch hier erfolgt die Förderung über eine steuerliche Berücksichtigung der Beiträge bei der Jahressteuererklärung. Wie bei einem privaten Rürup-Vertrag zahlen Arbeitnehmer hier Beiträge aus dem Nettogehalt auf ein betriebliches Rentenkonto in Form einer Direktversicherung, eines Pensionsfonds oder einer Pensionskasse ein. Voraussetzung für die …
Riester-Förderung – betriebliche Altersvorsorge
Riester-Förderung Auch über die Höchstgrenzen der Entgeltumwandlung hinaus lässt sich die betriebliche Altersvorsorge mit der staatlichen Riester-Förderung kombinieren. Hierzu haben Arbeitnehmer auch ein Anrecht. Sie können von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass dieser einen Riester-konformen Durchführungsweg anbietet. Die Riester-Förderung ist vor allem für Familien mit Kindern attraktiv, aber auch für Personen mit einer hohen Grenzsteuerbelastung und …
U-Kassen und Direktzusagen in der betrieblichen Altersvorsorge
U-Kassen und Direktzusagen Die Förderung bei Unterstützungskassen und Direktzusagen unterscheidet sich maßgeblich von den versicherungsförmigen Durchführungswegen. Hier besteht nämlich keine Förderung im eigentlichen Sinne, da es sich bei Beiträgen an die genannten Versorgungswerke nicht um Einkommen, sondern um noch nicht zugeflossenes Gehalt handelt. Aus diesem Grund sind hier Beiträge in unbegrenzter Höhe von Steuern befreit …
Förderung bei Steuern und Sozialabgaben betriebliche Altersvorsorge
Förderung bei Steuern und Sozialabgaben Für betriebliche Altersvorsorge, die über Pensionskassen, Direktversicherungen und Pensionsfonds durchgeführt wird, gilt: Arbeitnehmer, die auf Teile ihres Bruttogehalts im Rahmen der Entgeltumwandlung verzichten, um es für die betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln, werden steuerlich gefördert. Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West (2.544 €, Stand: 2008) können steuerfrei geleistet werden und …
Ersparnis Arbeitgeber betriebliche Altersvorsorge
Ersparnis für den Arbeitgeber Beiträge, die Arbeitgeber für die betriebliche Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter aufwenden oder die durch Entgeltumwandlung finanziert werden, können als Betriebsausgabe geltend gemacht werden und so zu einer Verringerung der Steuerlast beitragen. Die Höhe, in der Beiträge auf diese Art gefördert werden, hängt vom gewählten Durchführungsweg ab. Bei Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds können …
Hinterbliebenenversorgungen betriebliche Altersvorsorge
Anforderungen an Hinterbliebenenversorgungen Zwar ist die Vererbung einer betrieblichen Altersversorgung nicht zulässig. Die Versorgung Hinterbliebener im Todesfall hingegen ist eine Möglichkeit, eine erworbene Anwartschaft auch im Todesfall nicht verfallen zu lassen und Angehörigen Sicherheit zu bieten. Der Gesetzgeber hat jedoch Auflagen gemacht, die den Kreis der potentiellen Begünstigten einschränken. Steuerlich anerkannte Hinterbliebene sind: Die Witwe …
Regelung der Dynamisierunge der Renten
Regelung der Dynamisierunge der Renten Bekanntlich reduziert die Inflation ständig die Kaufkraft des Einkommens. Dies gilt natürlich auch für die Rente. Da Rentenleistungen oft über Jahrzehnte bezogen werden, kann die Inflation eine beträchtliche Wirkung haben. Um dem entgegenzuwirken, besteht eine gesetzliche Vorschrift zur Rentendynamisierung. Diese sieht wie folgt aus: Laufende Rentenzahlungen müssen vom Arbeitgeber alle …
Insolvenzsicherung betriebliche Altersvorsorge
Insolvenzsicherung Wer Kapital über eine betriebliche Altersvorsorge anspart, macht sich natürlich Gedanken darüber, wie es um die Sicherheit der Anlage bestellt ist. Diese spielt nicht zuletzt dann eine Rolle, wenn man über Entgeltumwandlung auf eigenes Gehalt zugunsten der Altersvorsorge verzichtet. Zur Sicherung von Ansprüchen aus der betrieblichen Altersvorsorge gegen Insolvenz bestehen folgende Regelungen: Arbeitgeber sind …
Vorschriften betriebliche Altersvorsorge
Vorschriften betriebliche Altersvorsorge Für die Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge bestehen zahlreiche Regelungen, die Arbeitnehmer wie Arbeitgeber kennen sollten. Die wichtigsten Vorschriften gehen aus dem Betriebsrentengesetz, dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG), hervor. Es regelt etwa, wann Ansprüche auf Betriebsrenten nicht mehr verfallen können, welche Maßnahme Arbeitgeber zum Schutz des Altersvermögens etwa für einen …