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U-Kassen und Direktzusagen in der betrieblichen Altersvorsorge

U-Kassen und Direktzusagen Die Förderung bei Unterstützungskassen und Direktzusagen unterscheidet sich maßgeblich von den versicherungsförmigen Durchführungswegen. Hier besteht nämlich keine Förderung im eigentlichen Sinne, da es sich bei Beiträgen an die genannten Versorgungswerke nicht um Einkommen, sondern um noch nicht zugeflossenes Gehalt handelt. Aus diesem Grund sind hier Beiträge in unbegrenzter Höhe von Steuern befreit …

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