Mietrecht
Mietrecht und Mietverträge
Das Mietrecht umfasst alle Gesetze rund um die jeweiligen Rechte und Pflichten einerseits des Mieters und andererseits des Vermieters. Es gilt hierbei als ein Rechtsgebiet, das innerhalb des sogenannten Zivilrechts verankert ist. Das Mietrecht legt die vertraglichen Bedingungen zwischen einem Vermieter sowie einem Mieter in Form des Mietvertrages fest.
Die Regelungen des Mietrechts
Das Mietrecht ist im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) im Bereich der Paragrafen 535 bis 580a festgeschrieben. Zu den damit verbunden Rechtsfragen zählen sämtliche Vorgaben, die sich mit privaten und gewerblichen Mietverhältnissen befassen. Die Gültigkeit ist bundesweit und basiert auf der Grundlage eines sozialen Mietrechts. Das Ziel ist in jedem Fall, ein ausgewogenes Verhältnis zu ermöglichen, bei dem sowohl die Interessen der Mieter als auch der Vermieter Berücksichtigung finden.
Der Mietvertrag
Der Mietvertrag gehört in das Gebiet des Schuldrechts. Damit umfasst seine Wirkung ausschließlich die Personen, die an einem entsprechenden Vertrag beteiligt sind. Grundsätzlich sind darin alle Punkte enthalten, die zwischen den Vertragsparteien bestehen. Dabei überlässt ein Vermieter eine Räumlichkeit an einen Mieter zur vereinbarten Nutzung als Wohnraum oder alternativ zum gewerblichen Gebrauch.
Für die Überlassung fordert der Vermieter eine Gegenleistung vom Mieter, die in der Regel in Form einer zu zahlenden Miete besteht. Für die Auswahl eines passenden Mietvertrages bestehen Unterscheidungen, die sich an der Nutzungsart orientieren. Die grundlegenden Vorgaben des BGB sowohl zu den eigentlichen Mietverhältnissen als auch zu den damit verbundenen Vertragsformularen finden jedoch bei allen Varianten von Mietverträgen rechtsverbindliche Anwendung.
Die Relevanz des Inhalts
Die Verpflichtungen von Vermietern und Mietern als Vertragsparteien eines Mietvertrags können sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form festgehalten werden. Möglich ist auch eine notarielle Beurkundung. Die häufigste Variante ist der schriftliche Vertrag, der meist auf einem rechtsgültigen Formularvordruck erfasst wird, der zur Nutzungsart passt.
Die Inhalte des Vertrags sind wesentlich für die damit verbundenen Verbindlichkeiten beider Vertragsparteien. Sie enthaltenen mindestens Angaben über die jeweiligen Vertragspartner sowie präzise Informationen zum Mietgegenstand (vermietetes Objekt) sowie zur exakten Lage der Immobilie. Weiterhin werden die Höhe der Miete und der genaue Beginn des miteinander geschlossenen Mietverhältnisses erfasst. Auch die Unterschriften von Vermieter und Mieter sind verpflichtender Bestandteil des Mietvertrags.
Die unterschiedlichen Optionen bei der Vertragsgestaltung
Rund um die inhaltliche Ausgestaltung von Mietverträgen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, beispielsweise in Form eines befristeten oder unbefristeten Vertragsschlusses. Grundsätzlich können Vermieter die Laufzeiten bei einem Vertrag nach eigenem Willen frei bestimmen. Es muss jedoch prinzipiell ein Grund für die Befristung genannt werden, der auch im weiteren Verlauf nicht mehr geändert werden kann. Ohne eine solche Befristung beziehungsweise ohne die damit verbundenen Voraussetzungen ist ein Mietvertrag im Allgemeinen unbefristet.
Neben klassischen befristeten und unbefristeten Verträgen gibt es weitere Arten von Mietverträgen, darunter die Zwischenmiete (zwischen Mieter und Untermieter) und die Untermiete (meist für eine Wohngemeinschaft).