Beschreibung
Befristete Mietverträge
Ist der Mietvertrag für die betreffende Gewerbeimmobilie befristet, kann er in der Regel nicht gekündigt werden sondern läuft zum Ende des vereinbarten Zeitraums von alleine aus. Eine Kündigung ist nur dann möglich und notwendig, wenn der Vertrag eine Verlängerungsklausel enthält. Um eine automatische Verlängerung des Mietverhältnisses zu verhindern, bedarf es in diesem Fall einer ausdrücklichen Kündigung.
Unbefristete Mietverträge
Ist das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, kann es prinzipiell jederzeit gekündigt werden. Der Gesetzgeber sieht hierfür eine Frist von sechs Monaten zum Quartalsende vor. Wurde im Gewerbemietvertrag eine davon abweichende Kündigungsfrist vereinbart, muss diese eingehalten werden.
Außerordentliche Kündigung
Unter bestimmten Umständen ist es möglich, das Mietverhältnis auch außerordentlich zu kündigen. Für eine solche fristlose Kündigung muss jedoch ein wichtiger Grund vorliegen. Dazu zählen zum Beispiel gravierende Mängel oder Bauarbeiten am Mietobjekt, die die vorgesehene Nutzung unmöglich machen.
Was Sie bei Ihrer Kündigung beachten sollten
Auch bei der Kündigung eines Gewerbemietvertrags ist das Datum der Zustellung für die Fristeinhaltung entscheidend. Achten Sie zudem darauf, dass Sie den Vertrag mit allen genannten Parteien kündigen.
Eine Begründung müssen Sie in Ihrem Schreiben übrigens nicht angeben.
Sparen Sie sich Arbeit und nutzen Sie am besten unsere Musterkündigung für Gewerbemietverträge. In dieser Vorlage müssen Sie lediglich noch Daten wie Ihre Anschrift und den Kündigungstermin ergänzen.