Beschreibung
Ein Hausverwalter ist Pflicht
Es ist theoretisch möglich, dass der Eigentümer die Rolle des Hausverwalters selbst übernimmt. In der Praxis wird jedoch meist eine externe Person mit der Verwaltung beauftragt.
Dies ist auch bei gewerblich vermieteten Immobilien üblich, auch wenn ein Hausverwalter hier von Seiten des Gesetzes nicht zwingend vorgeschrieben wird.
Zu den Pflichten des Immobilienverwalters gehören beispielsweise die Instandhaltung sowie die Verwaltung des Vermögens, das im Zusammenhang mit der Immobilie steht.
Wichtige Inhalte im Vertrag für Immobilienverwalter
Der Immobilienverwaltervertrag muss alle Punkte enthalten, die in Zusammenhang mit der Tätigkeit des Hausverwalters und der Verwaltung der betreffenden Immobilie stehen.
Wichtig sind hierbei unter anderem:
- Daten beider Vertragspartner
- Informationen zur betreffenden Immobilie
- Rechte der Eigentümerversammlung
- Pflichten des Immobilienverwalters
- Details zur Vermögensverwaltung
- Regelungen hinsichtlich Umlagen und anfallenden Ausgaben
- Regelungen bezüglich der Instandhaltung
- Vertragslaufzeit
- Die vereinbarte Vergütung des Verwalters
- Regelungen für möglichen Schadenersatz
Der Hausverwaltervertrag sollte unbedingt schriftlich abgeschlossen werden
Ein schriftlicher Vertrag gibt sowohl der Wohnungseigentümergesellschaft als auch dem Immobilienverwalter Rechtssicherheit. Denn er listet die Rechte und Pflichten beider Parteien auf und hilft so dabei, mögliche Missverständnisse zu vermeiden.
Nutzen Sie am besten unseren Muster Immobilienverwaltervertrag, welchen Sie sich auf dieser Seite herunterladen können. Nach dem Download können Sie die Vorlage einfach am PC bearbeiten und mit Ihren individuellen Inhalten füllen.