Startseite » Dienstleistungen

Dienstleistungen

Dienstleistungsverträge und Vorlagen

Dienstleistungsverträge zeichnen sich dadurch aus, dass sie konkrete Dienstleistungen zur Verfügung stellen, die gegen die Zahlung einer damit verbundenen Vergütung ausgeführt werden. Die Vertragsart gehört in den Bereich des sogenannten Schuldrechts und ist rechtlich innerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt.

Die unterschiedlichen Varianten von Dienstleistungsverträgen

Der Dienstleistungsvertrag wird vielfach auch als Dienstvertrag bezeichnet und bietet freiberuflich beziehungsweise selbstständig tätigen Menschen die Möglichkeit, ihre Dienstleistungen gegen Bezahlung zu offerieren. Hierbei steht im Fokus, dass der jeweilige Dienstleister einem entsprechende Kunden eine vertraglich vereinbarte Leistung schuldet, die darüber hinaus in einem vorab festzulegenden zeitlichen Rahmen zu leisten ist.

Dienstleistungsverträge werden in verschiedenen Varianten als Vorlage angeboten, die sich in erster Linie an der jeweiligen Branche orientieren, die zur Dienstleistung gehört. Die meisten Branchen haben dabei eigene Klauseln und Regelungen, die im Vertrag zur Anwendung kommen. Häufige werden Dienstleistungsverträge beispielsweise im Bereich von Arbeitsverträgen oder auch Versicherungs- oder Behandlungsverträgen verwendet.

Verträge werden üblicherweise formfrei aufgesetzt und können inhaltlich frei und nach eigenem Ermessen gestaltet werden. Es ist ratsam, bestehende Vorlagen zu verwenden, die zu einem jeweiligen Vertrag passen, damit keine relevanten branchentypischen vertraglichen Klauseln übersehen werden.

Wichtige Punkte für die Verträge

Es gibt eine Reihe an Aspekten, die für die meist sehr verschiedenen Dienstleistungen bei den Verträgen relevant sind. Nicht zuletzt digitale Angebote werden in vielen Fällen gänzlich unabhängig von einem konkreten Ort durchgeführt. Hier gilt es, sich in jedem Fall von beiden Seiten abzusichern und die exakte Art der Leistungserbringung vertraglich festzuhalten.

Grundsätzlich sinnvoll bei der Vielzahl an Vertragsvorlagen ist beispielsweise das Integrieren von wichtigen Regelungen und Klauseln, darunter den Umgang mit sogenannten Betriebsgeheimnissen oder die Regelungen zur Schweigepflicht.

Auch konkrete Angaben zur genauen Dauer beziehungsweise Gültigkeit eines Dienstleistungsvertrags sind entscheidend. Dazu zählen etwa zeitliche Angaben zum Ende des Vertrags (falls gewünscht) wie auch Regelungen zur Kündigungsfrist.

Häufig verlangen manche Branchen gezielte Vorkenntnisse oder absolvierte Schulungen, damit die Dienstleistung überhaupt genutzt werden kann. So gibt es unter anderem in vielen Bereichen der Gastronomie oder auch bei Gesundheitsberufen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Dienstleistung. Diese gilt es immer vor einem vertraglichen Abschluss zu klären.

Eine entscheidende Abgrenzung

In juristischer Hinsicht gibt es zwei unterschiedliche Varianten von Dienstleistungsverträgen. Dies sind einerseits der eigentliche Dienstvertrag und andererseits der Werkvertrag. Die dienstvertraglichen Pflichten sind in § 611 des BGB festgehalten. Sie basieren auf dem Verständnis, dass die Dienstleistung stets am tatsächlichen Aufwand für die erbrachte Leistung zu messen ist und nicht am damit verbundenen Ergebnis.

Die Regelungen zum Werksvertrag hingegen finden sich in § 631 des BGB. Hiernach ist für die Erfüllung des Vertrags nicht nur das Ergebnis relevant, sondern auch die Verpflichtung zu einem damit verbundenen Erfolg. Dies gilt unabhängig von der aufgewendeten Arbeitszeit. Der Werksvertrag kann erst dann als rechtlich erfüllt betrachtet werden, wenn der Auftragnehmer das Ergebnis letztlich auch wirklich abnimmt.