Die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat sich dafür ausgesprochen, die Laufzeit von Handyverträgen zu begrenzen. Ihr Vorschlag, das sogenannte Gesetz für faire Verbraucherverträge, betrifft zum einen die Laufzeit bei einem Neuabschluss von derzeit 24 Monaten auf lediglich 12. Aber auch an der automatischen Verlängerung um ein Jahr, wenn der Kunde nicht rechtzeitig kündigt, möchte sie etwas ändern. Die Übersicht…
Geplante Änderung soll Kunden schützen
Das Justizministerium sieht die AGB der meisten Handyverträge als grundlegendes Problem und Grund dafür, dass Verbraucher benachteiligt werden. Wenn der Kunde nämlich vergisst, rechtzeitig zu kündigen, schaut er in der Regel in die Röhre. Denn statt sich nach einem neuen und vielleicht günstigeren Vertrag umschauen zu können, muss der den alten Vertrag weiterführen. Und das meist für stolze 12 Monate.
Genau diese Benachteiligung möchte die Justizministerin nun ändern. Denn es kann nicht die Aufgabe des Kunden sein, sich selbst darum zu kümmern, bestimmte Fristen einzuhalten und Verträge rechtzeitig zu kündigen, nur um nicht benachteiligt zu werden.
Genau das ist nach Meinung der Politikerin aktuell nämlich noch der Fall.
Kürzere Laufzeiten nach verpasster Kündigung
Allerdings sieht der Gesetzentwurf nicht vor, dass eine automatische Verlängerung grundsätzlich ausgeschlossen ist. Im Gegenteil. Verboten werden soll das auch künftig nicht. Trotzdem ändern sich die Bedingungen für die Kunden.
Verbraucher, die zukünftig vergessen, einen Vertrag rechtzeitig zu kündigen, müssen auch weiterhin mit einer automatischen Verlängerung rechnen. Die gute Nachricht: Diese wird eine deutlich kürzere Laufzeit haben als die bisherige Verlängerung um ein Jahr. Die Bundesjustizministerin plant nur noch mit einem automatischen Neuvertrag von maximal drei Monaten.
Die Chancen für diese Gesetzesänderung beurteilt sie positiv. In der Koalition scheint es keine großartigen Bedenken gegen die geplante Änderung der Vertragslaufzeiten bei Verträgen zu geben.
Vertragsverlängerung nicht nur auf Handyverträge beschränkt
Übrigens soll die geplante Gesetzesänderung nicht nur Handyverträge betreffen und auch nicht auf die automatische Verlängerung beschränkt sein. Auch die allgemeine Vertragslaufzeit bei dem erstmaligen Abschluss des Vertrages soll gesetzlich reduziert werden. Auch andere Arten von Verbraucherverträgen, wie zum Beispiel Mitgliedschaften in Fitnessstudios oder auch Zeitungsabos sollen künftig auf ein Jahr bei Neuabschluss beschränkt werden.
Außerdem soll im Rahmen des Gesetzentwurfs die Kündigungsfrist im Sinne der Verbraucher angepasst werden. Bisher sind es in der Regel drei Monate, die der Vertrag nach der Kündigung noch weiterläuft. Wird das Gesetz allerdings wie geplant verabschiedet, reduziert sich die Frist auf nur noch einen Monat.
Auch Werbeanrufe im Gesetzentwurf enthalten
Daneben enthält der Gesetzentwurf aber noch weitere Vorschläge, um die Rechte von Verbrauchern zu stärken. Vor allem die sogenannten Werbeanrufe sind in das Visier des Justizministeriums geraten. Häufig gibt es Fälle, in denen Verbraucher, ohne richtig darüber nachdenken zu können, einen neuen Vertrag bei einem Strom- oder Gasanbieter abschließen. Die Kunden werden dabei am Telefon regelrecht überredet, bis sie dem Vertragsabschluss zustimmen. Haben sie einmal ihre Einwilligung erteilt, wird es mit einem Widerruf schwierig.
Auch hier möchte die Justizministerin einschreiten. Der alleinige telefonische Abschluss eines neuen Vertrages soll nicht mehr möglich sein. In Zukunft sollen Verbraucher noch einmal schriftlich die Vertragsbedingungen bestätigen, bevor der Vertrag wirksam wird.
Regelungen über Gebrauchtwaren ebenfalls im Gesetzentwurf vorgesehen
Und noch ein weiterer Punkt soll im Rahmen des Gesetzes für faire Verbraucherverträge geregelt werden. Verbraucher, die eine gebrauchte Ware kaufen, sollen künftig in Bezug auf die Mängelhaftung gestärkt werden.
Daneben sollen auch die Kosten für ein Inkassoverfahren gesenkt werden. Auch damit möchte die Ministerin die Rechte von Verbrauchern stärken.
Kritik kommt von Verbraucherschützern
Verbraucherschützer warnen davor, dass beispielsweise die Arbeiter von Handyverträgen über Umwege versuchen könnten, an den entgangenen Gewinn zu kommen. Sollte eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten verboten werden, könnten die Anbieter einfach die monatlichen Kosten erhöhen. Unterm Strich wäre damit dem Verbraucher dann auch nicht geholfen. Bleibt abzuwarten, wie sich die Sachlage entwickelt, wenn der Gesetzentwurf endgültig in geltendes Recht umgesetzt wird.