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Wichtige Bestandteile eines Arbeitsvertrages

Muster ArbeitsvertragWurden früher noch Geschäfte per Handschlag besiegelt, geht es heute praktisch nicht mehr ohne schriftliche Vereinbarungen. Stand bei Streitigkeiten damals noch Aussage gegen Aussage, erhält man durch einen Vertrag deutlich mehr Sicherheit. Sämtliche Modalitäten, beispielsweise bei  einem Kauf, Leasing, Miet- und Arbeitsverhältnis, können in einem Schriftstück festgelegt werden. Für jede Art von Vertrag gibt es rechtliche Bestimmungen in Bezug auf den Inhalt, mit den Unterschriften beider oder mehrerer Vertragspartner erklären sie sich zur Einhaltung der jeweiligen Verpflichtungen bereit. Obwohl Arbeitnehmer und -geber nicht zum Abschluss eines Vertrages bezüglich einer beruflichen Tätigkeit verpflichtet sind, ist dieser doch gang und gäbe.

Inhalt eines Arbeitsvertrages

In der Regel wird der Vertrag vom Arbeitgeber aufgesetzt, der zukünftige Mitarbeiter liest ihn durch und unterschreibt. Nur wenige Menschen kennen sich mit den Feinheiten eines solchen Schriftstückes aus. Trotzdem wird eine Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht, deren Anwälte sich auf dieses Rechtsthema spezialisiert haben, nur selten vor Abschluss hinzugezogen. Dabei könnten sich Arbeitnehmer viel Ärger und ggfs. einen Rechtsstreit ersparen, indem sie bereits zuvor den Vertrag auf Herz und Nieren prüfen lassen. Der grundlegende Inhalt ist in § 2 NachwG (Nachweisgesetz) verankert. Hierbei handelt es sich um die Mindestanforderungen, der Nachweis in elektronischer Form ist grundsätzlich ausgeschlossen. Mit der Frage, „Welche Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien sollten bzw. müssen enthalten sein?“, haben wir uns nachstehend beschäftigt.

Verpflichtende Inhalte eines Arbeitsvertrages

  • Name und Anschrift der beiden Vertragsparteien
  • Zeitpunkt des Beginns des Arbeitnehmers und die Dauer des Arbeitsverhältnisses, handelt es sich um eine befristete Anstellung
  • Ort des Arbeitseinsatzes
  • kurze Charakterisierung des Arbeitsfeldes
  • Höhe und Auszahlungszeitpunkt des Arbeitsentgeltes sowie etwaige Zuschläge, Prämien, Zulagen sowie Sonderzahlungen
  • Arbeitszeit
  • jährliche Urlaubstage
  • Fristen zur Kündigung durch Arbeitnehmer als auch -geber
  • je nach Unternehmen Hinweise auf kollektivrechtliche Regelungen wie beispielsweise zugrunde liegende Dienst- oder Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge

Individuell mögliche Inhalte eines Arbeitsvertrages

In den meisten Verträgen findet sich eine Formulierung zur Probezeit und ggfls. zum unbefristeten Arbeitsverhältnis. Gibt es eine Überstundenregelung, kann diese gleichfalls schriftlich festgelegt werden. Gleiches gilt für die Frist zur Abgabe von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und der Einkommensfortzahlung bei Erkrankungen. In vielen Unternehmen muss sich zudem der Arbeitnehmer zur Geheimhaltung arbeitsspezifischer Informationen bereit erklären. Darüber hinaus wird oft gefordert, dass Nebentätigkeiten angezeigt werden. Letztendlich finden sich im Schriftstück häufig auch festgeschriebene Vertragsstrafen, Zusatzvereinbarungen und verschiedene Hinweise auf eventuell mögliche Änderungen des abgeschlossenen Vertrages. Ggfls. wird außerdem meist ein Widerrufsvorbehalt für Zusatzzahlungen integriert.

Rechte Pflichten des Arbeitgebers und -nehmers

Der Arbeitgeber hat grundsätzlich die Pflicht zur Fürsorge, Entgeltzahlung, Gleichbehandlung, Urlaubsgewährung, Erteilung eines schriftlichen Arbeitszeugnisses bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie zum Schutz von Persönlichkeitsrechten. Der Arbeitnehmer ist vor allem zur Erfüllung sämtlicher vertraglich vereinbarter Leistungen verpflichtet. Er unterliegt der Treuepflicht, d.h. zum Beispiel, dass er den Anweisungen der Vorgesetzten folgt und sein Arbeitssoll wie vereinbart einhält. Daneben obliegt ihm die Einhaltung der

 

  • Arbeitsschutzpflicht,
  • Rücksichtnahme- und Schutzpflicht,
  • Verschwiegenheitspflicht sowie
  • des Wettbewerbsverbotes.

 

Das zentrale Recht des Arbeitgebers ist seine Weisungsbefugnis gegenüber dem Arbeitnehmer. Dieser ist berechtigt, seinen Urlaub zu nehmen, Pausen einzulegen und auf Wunsch seine Personalakte einzusehen.

Wenn ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss

Für sämtliche Streitigkeiten bezüglich eines Arbeitsverhältnisses empfiehlt sich die Einschaltung eines fachlich versierten Rechtsanwaltes. Dieser wird in jedem Fall um die Vorlage des Arbeitsvertrages bitten, um eventuelle Verstöße dagegen feststellen zu können. Handelt es sich um Themen wie Arbeitszeit, Urlaub, Pausen oder Kündigungsfristen und findet sich darüber keine Vereinbarung im Vertrag, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Laut § 34 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) darf die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch 190 Euro plus Mehrwertsteuer nicht übersteigen. Kommt es zu einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht, muss die Partei für die Gerichtskosten aufkommen, die den Prozess verliert. Bei den Anwaltskosten sieht es etwas anders aus: In erster Instanz hat sowohl der Kläger als auch der Beklagte die Gebühren seines Anwaltes selbst zu tragen. Die Höhe derselben berechnet sich nach dem Streitwert. Geht es beispielsweise um die Einforderung eines Monatsgehaltes in Höhe von 3.000 Euro, ist dies der Betrag des Gegenstandswertes. Wie hoch die daraus resultierenden Gebühren sind, ist in der Rechtsanwaltsgebührentabelle festgeschrieben. Manche Anwälte treffen auch eine individuelle Gebührenvereinbarung, wobei oftmals ein Stundensatz vereinbart wird.