Arbeitszeugnis – Welche Arten gibt es?
normales Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Zwischenzeugnis zeigt Leistungen während des Arbeitsverhältnisses einfaches Zeugnis enthält Aussagen über die Beschäftigungsart und über die Zugehörigkeit zum Unternehmen qualifiziertes Zeugnis enthält Angaben über die Leistungen und den Führungsstil
Wer kann ein Arbeitszeugnis verlangen?
Alle Arbeitnehmer und Personen, die ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis haben sowie Auszubildende können ein Arbeitszeugnis verlangen.
Welche Angaben muss ein Arbeitszeugnis enthalten?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein qualifiziertes schriftliches Arbeitszeugnis auszustellen.
Folgende Angaben müssen enthalten sein:
Name und Adresse des Unternehmens
das Ausstelldatum
vollständiger Name, Geburtsdatum und Geburtsort des Mitarbeiters
Dauer des Arbeitsverhältnisses
genaue Beschäftigungsbeschreibung
Bewertung von Leistung und Verhalten des Mitarbeiters
Die Beendigungsgründe werden nur dann ins Arbeitszeugnis geschrieben, wenn es der Mitarbeiter wünscht. Das Arbeitszeugnis muss klare und verständliche Sätze enthalten. Es dürfen keine Sätze drin stehen, welche den Zweck haben, eine andere Aussage über die Leistungen und das Verhalten des Mitarbeiters zu tätigen, als die die aus den Worten oder der äußeren Zeugnisform zu erkennen ist.
Welche Formulierungen bedeuten welche Noten?
Hinter jedem Satz stecken bestimmte Noten, welche die Leistungen und das Verhalten des Mitarbeiters beschreiben.
Solche Formulierungen können z. B. sein.
“stets zu unserer vollsten Zufriedenheit” = sehr gut
“stets zu unserer vollen Zufriedenheit” = gut
“stets zu unserer Zufriedenheit” = befriedigend
“zu unserer Zufriedenheit” = ausreichend
“im großen und ganzen zu unserer Zufriedenheit” = mangelhaft
Welche Fristen sind zu beachten?
Mitarbeiter, die ein Arbeitszeugnis haben möchten, sollten vorab einmal klären, ob es eine Ausschlussfrist gibt. Wenn ja, sollten Arbeitnehmer unbedingt innerhalb des Zeitraums dieser Ausschlussfrist das Zeugnis verlangen, da nach Ablauf dieser Frist sonst der Anspruch verfällt.