Als Antwort auf die jüngste Finanzkrise hat die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) mit Sitz in Basel beschlossen, das Regelwerk Basel II neu zu überarbeiten und aktuellen Gegebenheiten an den Finanzmärkten anzupassen. Nachfolgend ein kurzer Überblick über die Regeln nach Basel II, sowie die Auswirkungen der Änderungen unter Basel III im Hinblick auf die Unternehmensfinanzierung.
Basel II
Die unter dem Namen Basel II bekannten Änderungen der Eigenkapitalanforderungen für Finanzinstitute waren eine Weiterentwicklung der Regelungen aus Basel I. Sie traten zum 01. Januar 2007 in Kraft. Hauptziel dabei war die Anpassung der Eigenkapitalregulatorien der Banken an die tatsächlichen Risiken. Basel II besteht aus den folgenden 3 Säulen:
- Mindestkapitalanforderungen
Diese sicherlich am kontroversesten diskutierte der 3 Säulen beinhaltet Vorschriften zur Unterlegung von Kreditausfall-, Markt-, sowie Operationellen Risiken mit ausreichenden Eigenmitteln. - Ausführliche Überprüfungsverfahren
Hier ist die laufende Überprüfung der Banken durch interne und externe Prüfer geregelt, sowie die Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden. - Marktdisziplin und Offenlegung
Diese Regelungen verpflichten die Finanzinstitute zur Offenlegung der Eigenkapitalstruktur, sowie sämtlicher Risiken.
Als Reformpaket zur Beseitigung bestehender Schwächen von Basel II wurde im Dezember 2010 Basel III veröffentlicht und soll nach Verabschiedung durch die G20 Staaten und nach aktuellem Stand ab 2013 schrittweise in Kraft treten.
Was sich mit Einführung von Basel III ändern wird
Der Grundtenor der Einführung von Basel III, welches auf den bestehenden 3 Säulen von Basel II aufsetzt, sind schärfere Eigenkapital,- sowie Liquiditätsregularien für Finanzinstitute. So soll das Finanzsystem, respektive das Wirtschaftssystem als Ganzes an Stabilität gewinnen und dabei eine Kreditverknappung für die Güterwirtschaft (Credit Crunch) vermieden werden.
Ein großer Kritikpunkt ist die Aussage, dass eine Erhöhung der Eigenkapitalforderungen zu einer verminderten Kreditvergabe an die Güterwirtschaft führen kann und somit eine realwirtschaftliche Krise hervorrufen oder verstärken kann. Dies gilt insbesondere für Mittelständische Unternehmen, welchen der Zugang zu den Kapitalmärkten als Finanzierungsquelle oft verwehrt ist. Diese Unternehmen werden sich anpassen müssen. So werden die Banken zur Risikoreduzierung in Zukunft noch mehr Sicherheiten oder eine bessere Eigenkapitalausstattung vom Unternehmen fordern um einen Kredit zu gewähren. Eine weitere Anpassung könnte die Änderung der Gebührenstruktur für Kreditlinien sein.
Zusammengefasst ist gemäß aktueller Studien von einer selektiven Verteuerung der Unternehmensfinanzierungauszugehen. Dies kann insbesondere kurzfristig zu finanziellen Engpässen führen, denen es durch die Bankenaufsicht entgegenzutreten gilt. Mittel- bis langfristig besteht die Erwartung, gesündere Bilanzstrukturen und somit eine stabilere Wirtschaftsstruktur zu schaffen.