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Formen von Maklerverträgen
Es gibt drei verschiedene Arten, wie ein Eigentümer einen Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragen kann. Entscheidet er sich für einen Allgemeinauftrag, kann er den Auftrag auch noch weiteren Maklern erteilen.
Bei einem einfachen Alleinauftrag darf hingegen kein weiterer Makler mit dem Verkauf beauftragt werden. Der Eigentümer darf sich jedoch privat um einen Käufer bemühen.
Beim qualifizierten Alleinauftrag ist das nicht möglich. In diesem Fall liegt die Vermarktung der Immobilie ausschließlich beim Makler. Die Dauer eines solchen Maklervertrags sollte auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt werden.
Wichtige Inhalte im Maklervertrag
Der Vertrag zwischen dem Makler und seinem Auftraggeber sollte das Vertragsverhältnis möglichst genau und umfassend regeln. Denn nur dann gibt er beiden Parteien die notwendige Sicherheit.
Folgende Punkte sollten in jedem Fall enthalten sein:
- Form des Maklervertrags (Allgemein- oder Alleinauftrag)
- Detaillierte Angaben zum Makler und zum Auftraggeber
- Informationen zur Immobilie
- Die vereinbarte Provisionshöhe
- Angaben zum Mindest- und Angebotsverkaufspreis
- Die Pflichten des Immobilienmaklers
- Vollmacht für den Makler
- Laufzeit des Vertrages (maximal sechs Monate)
Darüber hinaus sollte der Vertrag für den Fall, dass dem Makler kein Verkauf gelingt, ausschließen, dass dieser dafür eine Aufwandsentschädigung erhält.
Wir empfehlen Ihnen zur Beauftragung eines Maklers unseren Muster-Maklervertrag zu nutzen. Sie erhalten die Vorlage als Word-Dokument und können Sie ganz leicht an Ihrem PC bearbeiten.