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Vereinbarte Kündigungsfrist muss beachtet werden
Für die wirksame Kündigung eines Darlehensvertrages ist es unabdingbar, die dafür vorgesehenen Fristen einzuhalten. Üblicherweise ist die vereinbarte Kündigungsfrist im Vertrag angegeben. Fehlt eine vertragliche Absprache, greift die gesetzliche Regelung. Diese sieht vor, dass beide Parteien den Darlehensvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen können.
Vorsicht bei Neuabschluss eines Kreditvertrages
Soll nach der Kündigung des bestehenden Kreditvertrags ein neues Darlehen aufgenommen werden, empfehlen wir die angebotenen Konditionen genau unter die Lupe zu nehmen und gegebenenfalls verschiedene Angebote zu vergleichen.
Die wichtigsten Angaben sind hierbei der Nettodarlehensbetrag, der effektive Jahreszins, die Laufzeit, der Sollzinssatz sowie die Kosten, die beim Abschluss des Kredits entstehen.
Muster-Kündigung für einen Darlehensvertrag
Wenn Sie einen Kreditvertrag kündigen möchten, sollten Sie dies in Schriftform tun. Nutzen Sie zu diesem Zweck am besten unser Muster für die Kündigung eines Darlehensvertrags, welche Sie als Word-Dokument herunterladen und ganz leicht am PC bearbeiten können.