Beschreibung
Verschiedene Arten
Es gibt drei unterschiedliche Arten des Vorkaufsrechts. Das dingliche Vorkaufsrecht gilt speziell für Grundstücke und sieht vor, dass der Vorkaufsberechtigte im Grundbuch eingetragen werden muss.
Am weitesten verbreitet ist das schuldrechtliche Vorkaufsrecht. Es kann für alle Gegenstände, bei denen ein Verkauf möglich ist, vereinbart werden und räumt dem Vorkaufsberechtigten das Recht ein, den Vertrag zwischen dem Vorkaufsverpflichteten und einer dritten Person zu übernehmen.
Darüber hinaus gibt es verschiedene gesetzlich festgeschriebene Vorkaufsrechte. Dazu zählt zum Beispiel das Recht auf Vorkauf durch einen Mieter, wenn dessen Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt werden soll.
Wann ist das Vorkaufsrecht möglich?
Die Vereinbarung eines Vorkaufsrechts ist insbesondere für unbewegliche Sachen, also Grundstücke und Immobilien, üblich, ist jedoch prinzipiell auch für bewegliche Sachen, wie zum Beispiel Aktien, möglich. Bei Tauschgeschäften, Schenkungen oder der Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft lässt sich hingegen kein Vorkaufsrecht vereinbaren.
Vorlage Vorkaufsrecht
Wenn Sie eine derartige Vereinbarung treffen möchten, sollten Sie dies schriftlich tun. Nutzen Sie zu diesem Zweck gerne unsere Vertragsvorlage für das Vorkaufsrecht als Muster. Nach dem Download als Word-Dokument können Sie diese einfach bearbeiten und ausdrucken.