Muster Mieterselbstauskunft

Die Selbstauskunft ist in vielen Bereichen Grundlage für einen erfolgreichen Geschäftsabschluss. Bei einem Ratenkauf im Elektrofachhandel oder beim Abschluss einer Versicherung gilt es wahrheitsgemäße Angaben zur eigenen Person zu machen. Bei Finanzgeschäften sind dabei mehr Informationen notwendig als Name, Geburtsdatum und Wohnort. Meist sind Angaben zu den Einkommensverhältnissen gefragt.

Es ist das Ziel solcher Selbstauskünfte, die Zuverlässigkeit und Bonität eines Kunde oder Verbrauchers darzulegen und das Risiko eines Zahlungsausfalles zu kalkulieren.

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Beschreibung

Pflicht zur wahrheitsgemäßen Angabe

In Deutschland wird über Gehalt und Einkommenssituation nur sehr ungern gesprochen. Es kann daher auf den ersten Anschein etwas befremdlich wirken, bei einem Vertragsabschluss das Nettogehalt angeben zu müssen. Anders als bei einem Gespräch in privatem Kontext macht es bei einer Selbstauskunft jedoch einen Unterschied, ob man wahrheitsgemäße Angaben macht oder nicht. Eine Selbstauskunft ist die Grundlage eines Vertragsabschlusses und damit nicht freiwillig. Wer hier schummelt riskiert im Zweifel Regressforderungen und kann sich Frust und Ärger einhandeln!

Mieterselbstauskunft als gängige Praxis für Mietverträge

Eine Mieterselbstauskunft ist in diesem Zusammenhang ein konkretes Anwendungsbeispiel im Bereich von Mietverträgen. Da es sich beim Mietverhältnis um einen ordentlichen Vertragsabschluss handelt, gilt es auch hier das Risiko eines Zahlungsausfalles zu minimieren. Aus diesem Grund ist eine Mieterselbstauskunft rechtlich zulässig, sofern sie ordnungsgemäß ist. In jedem Falle ist das Persönlichkeitsrecht des Mieters zu wahren.

Zulässige und unzulässige Auskünfte

Ein Formblatt für eine Mieterselbstauskunft umfasst neben den Personalien auch Angaben zu Beruf, Einkommen und Dauer des Anstellungsverhältnisses. Relevant ist ebenfalls die Auskunft darüber, inwieweit noch Mietschulden vorheriger Mietverhältnisse offen sind und unter welcher Adresse der letzte Vermieter erreichbar ist. Es ist erlaubt, den Familienstand und die Anzahl der Familienmitglieder abzufragen. Selbst Fragen danach, ob innerhalb der letzten drei Jahre Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Insolvenzen oder Rechtsverfahren gegen den potentiellen Mieter vorgelegen haben, sind im Rahmen einer Mieterselbstauskunft zulässig. Hierüber ist vom Mieter eine eidesstattliche Erklärung abzugeben.
Nicht zulässig sind jedoch Fragen nach bspw.:

  • Nationalität
  • Gründen des Wohnungswechsels
  • Hobbys
  • sexuellen Vorlieben
  • Religions- oder Parteizugehörigkeiten
  • nach einer Mitgliedschaft im Mieterverein
  • Kinderwunsch oder Bestehen einer Schwangerschaft
    oder ähnlichem.

Sanktionen bei Falschauskunft

Stellt es sich jedoch heraus, dass falsche Angaben gemacht wurden, kann dem Mieter unter Umständen ohne Abmahnung eine fristlose Kündigung zugestellt werden. Anders verhält es sich im Streitfalle bei unzulässigen Fragen. Hier ist eine Falschauskunft unwirksam.

Unterschied zwischen Mieterselbstauskunft und Schufa

Die Schufa gibt anders als ein Mieterselbstauskunft über das Zahlungsverhalten und die Bonität einer Person Auskunft. Jeder Bürger kann eine Schufa-Selbstauskunft pro Jahr kostenlos über sich selbst beantragen. In einer Schufa-Auskunft ist einsehbar, wie der eigene Bonitätsscore gewertet wird und welche Zahlungsvorfälle gemeldet wurden. Wenn jemand seine Handyrechnung immer erst bei der zweiten Mahnung bezahlt oder Kreditraten nicht bedient, kann er oder sie selbst bei hohem Nettoeinkommen einen geringen Bonitätsscore aufweisen.
Vermieter dürfen allerdings nicht ohne Zustimmung des Mieters eine Schufa Auskunft einholen. Allerdings kann die Vorlage einer Schufa Auskunft vor Vertragsabschluss vom Mieter verlangt werden.

Bestens vorbereitet mit vorausgefüllter Mieterselbstauskunft

In Zeiten von Wohnungsmangel kann eine vorausgefüllte Mieterselbstauskunft ein echter Vorteil gegenüber anderen Bewerbern sein. Es spart dem Vermieter Zeit und Nerven, da eine Mieterselbstauskunft sowieso eingefordert wird. Wer also vorab eine Vorlage zur Mieterselbstauskunft ausfüllt und diese nur aus der Tasche holen muss, ist klar im Vorteil. Wer dann noch eine aktuelle Schufa-Auskunft parat hat, kann sich als potentieller Mieter nicht besser bewerben.

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