Muster Mietvertrag Garage

Üblicherweise schließen Mieter und Vermieter bei dem Mietvertrag für eine Wohnung die Benutzung einer Garage mit ein. Der Abschluss eines separaten Vertrages ist nicht erforderlich. Eine Teilkündigung für das Garagenmietverhältnis ist nicht möglich.

Wird eine Garage unabhängig von einer Wohnung vermietet, muss ein separater Garagenmietvertrag aufgesetzt werden. Dies hat für beide Seiten den Vorteil, dass der Vertrag unabhängig von einem bestehenden Wohnungsmietvertrag gekündigt werden kann.

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Beschreibung

Welchen Inhalt hat ein schriftlicher Garagenmietvertrag?

Wird ein schriftlicher Mietvertrag separat für eine Garage abgeschlossen, wird neben den Vertragsparteien die Mietsache mit der postalischen Adresse aufgeführt. Die nächste Vereinbarung betrifft die Miethöhe und den Zeitpunkt der Zahlung. Bei Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages für die Garage kann für die Kündigung eine abweichende Regelungen vom BGB getroffen werden.

Die weiteren Bestimmungen des Mietvertrages geben Auskunft über die Ausgabe des Schlüssels an den Mieter, die zweckbestimmte Benutzung und die Instandhaltung der Garage. Weiter regelt der Mietvertrag, dass die Mietsache bei Schnee und Eis vom Mieter, Vermieter oder einem Dritten (z.B. dem Hausverwalter) geräumt wird.

In einem schriftlichen Mietvertrag kann vereinbart werden, dass eine Untervermietung der Garage nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt ist. Die abschließenden Regelungen des Vertragswerks beziehen sich auf die Haftung der Vertragsparteien und die Beendigung des Mietverhältnisses.

Kann ein Garagenmietvertrag mündlich abgeschlossen werden?

Ein mündlich abgeschlossener Mietvertrag ist ebenso gültig wie jeder andere Vertrag. Für das Mietverhältnis finden die Vorschriften des BGB Anwendung. Daraus ergeben sich Vor- und Nachteile. Der Vermieter ist nicht berechtigt, dem Mieter Nebenkosten in Rechnung zu stellen.

Wird mündlich etwas vereinbart, was von den gesetzlichen Regelungen abweicht, können die Vertragsparteien es nicht beweisen, da man nichts Schriftliches in der Hand hält.

Was gilt für einen separaten Garagenmietvertrag?

Im Unterschied zu einem Wohnmietvertrag, der die Benutzung der Garage mit vorsieht, kommen bei einem separaten Mietvertrag nicht die Regelungen des Wohnraummietrechts zum Tragen. Es sind die Vorgaben des allgemeinen Mietrechts zu beachten, die z.B. auch für die Vermietung von Gewerberäumen gelten. Dies erlaubt beiden Parteien eine freiere Vertragsgestaltung.

Müssen an der Garage Schönheitsreparaturen oder Instandhaltungsmaßnahmen vorgenommen werden, ist hierfür grundsätzlich der Vermieter zuständig. In einem separaten Mietvertrag kann diese Aufgabe auf den Mieter übertragen werden. Diese Regelung entspricht der gängigen BGH-Rechtsprechung, die derartige Vereinbarungen für zulässig hält.

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