Description
Kündigungsfrist
Für Mieter gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Diese verlängert sich auch mit zunehmender Mietdauer nicht. Ein vereinbarter temporärer Kündigungsverzicht kann das Recht auf eine ordentliche Kündigung jedoch für bis zu vier Jahre außer Kraft setzen.
Um die Kündigungsfrist einzuhalten, ist ein Zugang der Kündigung beim Vermieter bis zum 3. Werktag des ersten der drei Monate nötig. Der Zeitpunkt, an welchem sie abgeschickt wurde, spielt keine Rolle. Planen Sie den Versand daher lieber einige Tage früher ein und bedenken Sie, dass Sie der verspätete Eingang beim Vermieter schnell eine weitere Monatsmiete kosten kann.
Formvorschriften für die Kündigung
Ihre Kündigung ist nur wirksam, wenn diese schriftlich und eigenhändig unterschrieben erfolgt. Mündliche Kündigungen sind ebenso unwirksam wie der Versand einer Email oder eines Faxes.
Wir empfehlen Ihnen, Ihr Kündigungsschreiben entweder persönlich abzugeben oder es zumindest per Einschreiben zu versenden. Optional können Sie hier auch die Option “Einschreiben mit Rückschein” wählen. Dies kann allerdings zu Verzögerungen führen, falls der Postbote Ihren Vermieter nicht antrifft.
Die außerordentliche Kündigung
Liegt ein wichtiger Grund vor, haben Sie als Mieter das Recht, das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen. Ein Grund für eine fristlose Kündigung wären zum Beispiel ein Betrug bei der Nebenkostenabrechnung oder auch Beleidigungen durch den Vermieter.
Sonderkündigungsrecht
Neben der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung haben Sie als Vermieter in bestimmten Fällen zudem ein Sonderkündigungsrecht. Dieses greift bei Mieterhöhungen sowie Modernisierungen.
Sie wollen Ihr Mietverhältnis auflösen? Dann nutzen Sie zu diesem Zweck gerne unsere Musterkündigung für Mietverträge.