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Der Sinn der Mietkaution
Per Gesetz ist eine Bürgschaft ungültig, wenn der Vermieter zusätzlich auch eine Kaution verlangt. Eine Bürgschaft ist daher nur gültig, wenn der Mieter freiwillig zustimmt. Damit kann der Vermieter die Miete einfordern und gilt somit als Gläubiger. In umgekehrter Reihenfolge schuldet der Mieter dem Vermieter Geld und ist demnach der Schuldner.
Wichtig ist es bei einer Mietbürgschaft, dass eine Obergrenze vereinbart wird. Die Obergrenze sollte sich in einem finanziellen Rahmen bewegen. Der Bürge hat keinerlei rechtliche Ansprüche, sein Geld zurückzubekommen. Um eine Bürgschaft abzugeben, muss ein Schuldverhältnis zwischen dem Gläubiger und dem Hauptschuldner vorliegen. Nach deutschem Recht spricht man von der Hauptverbindlichkeit. Der Schuldvertrag nimmt beide Parteien in die Pflicht zu Leistungen.
Wann darf eine Mietbürgschaft verlangt werden?
Ein Vermieter ist daran interessiert, einen möglichst solventen Mieter zu finden und dadurch regelmäßig die vereinbarte Mietzahlung abzusichern. Der Vermieter hat die Möglichkeit eine Kaution zu verlangen aber auch die Hinterlegung einer Bürgschaft. Allerdings gibt es da Bedingungen zu beachten. So muss neben der Kaution auch die Mietbürgschaft im Mietvertrag stehen. Dabei gibt es eine gesetzliche Obergrenze, die aus drei Monatsmieten, ohne Betriebskosten, besteht. Die Mietkaution ist deshalb begrenzt. Zahlt nun ein Mieter eine Barkaution mit drei monatlichen Kaltmieten, ist eine Mietkaution unzulässig.
Wer kann bürgen?
Eine Bürgschaft kann verschiedene Arten von Bürgen haben. Da wäre die Bankaval Bürgschaft, die von einer Bank übernommen wird. Die Mietkautionsversicherung wird von einer Versicherung übernommen und die Privatbürgschaft wird oft, gerade bei jüngeren Mietern, von den Eltern übernommen.
Fazit
Damit alle Vereinbarungen aufgeführt sind, sollte eine Mietbürgschaft Vorlage genutzt werden. Die findet man im Internet und muss Sie nur herunterladen und ausfüllen.