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Kündigungsfristen
Im Normalfall kann der Untermieter den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen, wobei das Kündigungsschreiben dem Hauptmieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen muss. Entscheidend ist hier wie bei allen Kündigungen die rechtzeitige Zustellung. Aufgrund der räumlichen Nähe bietet sich eine persönliche Übergabe an. Allerdings empfiehlt es sich, sich den Erhalt der Kündigung bestätigen zu lassen.
Ein befristetes Untermietverhältnis kann nicht einseitig sondern nur in gegenseitigem Einvernehmen gekündigt werden. Wird Wohnraum nur für den vorübergehenden Gebrauch untervermietet, ist eine kürzere Kündigungsfrist von einem Monat möglich.
Bei (durch den Vermieter) möblierten Wohnräumen ist eine Kündigung bis zum jeweiligen 15. zum Monatsende möglich. Zugunsten des Mieters kann diese Kündigungsfrist sogar noch weiter verkürzt werden.
Untermietvertrag muss schriftlich gekündigt werden
Um das Mietverhältnis mit dem Hauptmieter zu beenden, ist eine schriftliche Kündigung erforderlich. Einen Grund muss der Untermieter dabei nicht angeben. Wichtig ist jedoch die Einhaltung der entsprechenden Kündigungsfrist.
Nutzen Sie am besten die Musterkündigung für Untermietverträge, die Sie sich auf dieser Seite downloaden können.