Beschreibung
Kündigungsgründe und Kündigungsfristen
Möchte ein Mieter das unbefristete Mietverhältnis aufkündigen, dann hat er eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten. Zudem muss er keinen Grund für die Kündigung angeben. Bei Vermietern gestaltet sich die Sache schon etwas schwieriger, denn diese müssen in der Regel eine etwas längere Kündigungsfrist einhalten. Diese sind gestaffelt nach der Mietdauer, sprich, sie richten sich danach, wie lange der Mieter in der Wohnung gewohnt hat. Aktuell liegen diese zwischen drei und neun Monaten. Ein Mietvertrag, der noch vor dem 01. September 2001 unterzeichnet wurde, beinhaltet sogar eine Kündigungsfrist von bis zu einem Jahr.
Mit Einhaltung der Frist, ist es allein jedoch nicht getan, denn auch die Kündigungsgründe spielen eine wichtige Rolle. Innerhalb des geltenden Mietrechts gibt es drei Gründe, die das Mietrecht für eine ordentliche Kündigung akzeptiert:
- Es besteht Eigenbedarf für die Wohnung
- Seitens des Mieters kam zur Verletzung der vertraglich geregelten Pflicht, beispielsweise bei Nichtzahlung der Miete
- Aufgrund des Mietverhältnisses kann der Vermieter seine Immobilie nicht wirtschaftlich angemessen verwerten
Welche Punkte gehören in einen Mietvertrag für eine Wohnung?
Es gibt einige Punkte, die in einem Mietvertrag für eine Wohnung auf keinen Fall fehlen dürfen, wie z.B.:
- Die Höhe der Miete muss festgehalten werden (Kaltmiete, Nebenkosten, etc.)
- Drei Kaltmieten sind die höchstmögliche Summe für die Hinterlegung einer Kaution
- Art und Weise der Nutzung (Privat oder Beruflich?)
- Regelungen zur Hausordnung
- Reparaturen, Renovierungen, etc.
Unterschiede zu einem befristeten Mietvertrag bei einer Wohnung
Der wohl größte Unterschied zwischen einem Mietvertrag befristet und unbefristet, ist das vorherige Festlegen von Mietbeginn und Mietende. Befristete Verträge sehen z.B. eine Nutzung der Wohnung für maximal 12 Monate vor oder aber auch für fünf Jahre. Beide Parteien können den befristeten Mietvertrag vor Ablauf der zu Anfang vereinbarten Mietzeit, nicht kündigen.