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Hinterbliebenenversorgungen betriebliche Altersvorsorge

Anforderungen an Hinterbliebenenversorgungen

Zwar ist die Vererbung einer betrieblichen Altersversorgung nicht zulässig. Die Versorgung Hinterbliebener im Todesfall hingegen ist eine Möglichkeit, eine erworbene Anwartschaft auch im Todesfall nicht verfallen zu lassen und Angehörigen Sicherheit zu bieten.

Der Gesetzgeber hat jedoch Auflagen gemacht, die den Kreis der potentiellen Begünstigten einschränken. Steuerlich anerkannte Hinterbliebene sind:

  • Die Witwe beziehungsweise der Witwer
  • Kindergeldberechtigte Kinder bis zu maximal 25 Jahren (bei Zusage vor 2007: 27 Jahre) zuzüglich der Zeit geleisteter staatlicher Pflichtdienste, faktische Stiefkinder
  • Der frühere Ehegatte
  • Der Lebensgefährte, auch gleichgeschlechtlich. Für Lebenspartner gelten gewisse Anforderungen, etwa ein gemeinsamer Haushalt, eine Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt und eine schriftliche Bestätigung des Lebenspartners über die Bestätigung der zugesagten Leistung sowie eine namentliche Nennung des Lebenspartners.

Nur weiterhin pauschal besteuerte Direktversicherungen mit Zusage vor 2005 machen es möglich, auch andere als die genannten Personen zu begünstigen. Für ein Sterbegeld von maximal 8.000 € gelten die genannten Einschränkungen ebenfalls nicht.