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Rürup-Förderung – betriebliche Altersvorsorge

Rürup-Förderung

Die sogenannte Rürup-Rente lässt sich auch mit der betrieblichen Altersvorsorge verbinden. Auch hier erfolgt die Förderung über eine steuerliche Berücksichtigung der Beiträge bei der Jahressteuererklärung.

Wie bei einem privaten Rürup-Vertrag zahlen Arbeitnehmer hier Beiträge aus dem Nettogehalt auf ein betriebliches Rentenkonto in Form einer Direktversicherung, eines Pensionsfonds oder einer Pensionskasse ein. Voraussetzung für die Anerkennung als betriebliche Altersvorsorge ist, dass der Arbeitgeber seinem Angestellten eine Leistungszusage gibt. Außerdem muss das Versorgungswerk, das mit der Durchführung beauftragt wird, auch einen entsprechenden Tarif anbieten. Wie auch bei der betrieblichen Riester-Rente können sich bei der betrieblichen Rürup-Rente im Vergleich zu privaten Verträgen Kostenvorteile ergeben. Die Förderung ist dabei mit der privaten Rürup-Rente vergleichbar.

Auch bei der betrieblichen Rürup-Rente fällt auf die Auszahlungsbeträge im Rentenalter der volle Beitragssatz zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an. Dies gilt für private Rürup-Verträge nicht und kann den Kostenvorteil der betrieblichen Variante schmälern.