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Gesetzliche Krankenversicherung

Da die gesetzliche Krankenversicherung den Versicherungsnehmern ein attraktives Spektrum an Leistungen ermöglichen möchte, werden sogenannte Wahltarife angeboten. Durch Wahltarife können die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoll ergänzt werden. Außerdem fördern Wahltarife den Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland, weshalb sich auch ein Vergleich der gesetzlichen Krankenversicherung lohnt. Ein Versicherungsnehmer muss sich allerdings, wenn er sich für einen Wahltarif entschieden hat, insgesamt drei Jahre über diesen Tarif versichern, bevor ein anderer Tarif gewählt werden kann. Versicherte sollten die Leistungen eines Wahltarifs deshalb im Vorhinein genau überprüfen. Nur in Härtefällen kann die Versicherung eines Wahltarifs vor Ende von 36 Monaten beendet werden. Als Wahltarif wird beispielsweise der Hausarzttarif oder der Beitragserstattungs- oder Selbstbehalttarif angeboten. Bei letzterem wird der Beitrag bei Leistungsfreiheit teilweise zurückerstattet. Wie nützlich das Hausarztmodell und wie hilfreich ein Hausarzttarif ist, wird immer wieder diskutiert. Möglicherweise wird die für alle gesetzlichen Krankenkassen verbindliche Vorschrift, einen Hausarzttarif anzubieten, vom Gesetzgeber auch wieder geändert.

Für die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2018 gilt bundeseinheitlich der Wert von 59.400 € pro Jahr. In der Kritik steht die Bemessung des Beitrages in der gesetzlichen Krankenversicherung an dem Einkommen, worin sich die gesetzliche Krankenversicherung von der privaten Krankenversicherung unterscheidet.



Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Die Versicherungspflicht gilt in Deutschland nicht für alle Menschen. Trotzdem können diejenigen, deren Jahresarbeitsentgelt direkt beim Berufsstart die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.

Nach Auslandsaufenthalt
Gleiches gilt für Personen, die aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren. Wenn sie nach Ende eines beruflichen Auslandseinsatzes und dem einhergehenden Auslaufen des dortigen Krankenversicherungsschutzes zurückkommen, innerhalb von zwei Monaten eine Arbeitsstelle antreten und einer nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung nachkommen, dürfen sie sich ebenfalls freiwillig gesetzlich krankenversichern.

Einkommensabhängig
Auch bisherige Pflichtversicherte, die durch Erhöhung des Gesamteinkommens die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, können als freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben. Sie können aber auch, sofern das hohe Einkommen über einen Drei-Jahres-Zeitraum bestehen bleibt, später in die private Krankenversicherung wechseln. Dafür gilt allerdings, dass sie in den vorangegangenen fünf Jahren vor Ende der Pflichtversicherung wenigstens 24 Monate beziehungsweise direkt vor dem Ende der Pflichtversicherung zumindest zwölf Monate lückenlosen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz vorweisen müssen.

Für Studenten und Auszubildende
Unter Einhaltung dieser Fristen ist eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse ebenso für Hochschulabsolventen nach Studienende sowie für Auszubildende nach Ende ihrer betrieblichen Ausbildung möglich.

Auch bei einem Wechsel aus der Familienversicherung in die freiwillige Mitgliedschaft müssen die Vorversicherungszeiten im Übrigen berücksichtigt werden.

Die Künstlersozialkasse in der Krankenversicherung

Die Künstlersozialkasse in der Krankenversicherung Die Künstlersozialkasse (KSK) mit Sitz in Wilhelmshaven ist eine Abteilung der Unfallkasse des Bundes. Sie ist bundesweit tätig und stellt für selbständige Künstler und Publizisten die Möglichkeit dar, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern und dabei wie andere pflichtversicherte Arbeitnehmer nur die Hälfte der Anteile entrichten zu müssen. Die …

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Die Versicherungsfreiheit in der GKV

Die Versicherungsfreiheit in der GKV Bestimmte Berufe sind automatisch versicherungsfrei. Dieser Status hängt direkt mit dem ausgeübten Beruf zusammen und muss nicht durch einen Antrag auf Befreiung erworben werden. Dies gilt unter anderem für: Beamte Soldaten (Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit) Richter Geistliche Studenten, die während des Studiums an ihrer Hochschule gegen Bezahlung eingestellt sind (das …

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Befreiung von der Versicherungspflicht

Befreiung von der Versicherungspflicht Einige Personen, die der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, haben triftige Gründe dafür, sich nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern; für sie besteht die Möglichkeit, sich von dieser Pflicht befreien zu lassen. Betreffende Personen Dies ist beispielsweise sinnvoll, wenn ein Mitglied einer privaten Krankenversicherung aufgrund des Bezugs von Arbeitslosengeld …

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