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Befreiung von der Versicherungspflicht

Befreiung von der Versicherungspflicht

Einige Personen, die der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, haben triftige Gründe dafür, sich nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern; für sie besteht die Möglichkeit, sich von dieser Pflicht befreien zu lassen.

Betreffende Personen
Dies ist beispielsweise sinnvoll, wenn ein Mitglied einer privaten Krankenversicherung aufgrund des Bezugs von Arbeitslosengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig wird. Weitere Situationen, in denen eine solche Befreiung möglich ist, sind unter anderem die Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze, die dann zum Eintritt der Versicherungspflicht führt, oder die Aufnahme einer nicht Vollzeit-Erwerbstätigkeit – also weniger als 30 Stunden in der Woche während der Elternzeit.

Auch Ärzte im Praktikum, Studierende unter bestimmten Umständen sowie Personen, die in Behinderteneinrichtungen arbeiten, können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Regelung
Eine Befreiung muss von der betroffenen Person bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden. Dies muss innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Versicherungspflicht geschehen. Der Antragsteller ist dann von dem Tag an befreit, an dem die Versicherungspflicht eintritt, sofern seitdem keinerlei Leistungen in Anspruch genommen wurden. Andernfalls gilt die Befreiung ab dem 1. des Folgemonats. Es sollte jedoch bedacht werden, dass die Befreiung nicht wieder zurückgestellt werden kann! Sie gilt fortan für den bestehenden beruflichen Stand. Gleiches gilt auch für Studierende, deren Eltern privat versichert sind und die sich während des Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen. Sie können für die gesamte Zeit ihres Studentendaseins nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln (siehe auch Studentenversicherung). Der Schritt aus der Versicherungspflicht sollte deshalb wohl überlegt sein. Es stehen umfangreiche Informationen zur Thema PKV auch hier zur Verfügung.