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Der abgesicherte Personenkreis in der GKV

Der abgesicherte Personenkreis in der GKV

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die große Mehrheit der Bevölkerung der Bundesrepublik versichert.

Die Gruppe der gesetzlich Versicherten gliedert sich in Pflichtversicherte, im Rahmen einer Familienversicherung Versicherte sowie freiwillig Versicherte auf, wobei letztere lediglich einen sehr geringen Anteil an der gesamten Gruppe der Versicherten ausmachen. Für Personen, für die in der gesetzlichen Krankenversicherung keine Versicherungspflicht besteht, ist zu klären, ob eine private Krankenversicherung in Frage kommt.