Die Versicherungsfreiheit in der GKV
Die Versicherungsfreiheit in der GKV Bestimmte Berufe sind automatisch versicherungsfrei. Dieser Status hängt direkt mit dem ausgeübten Beruf zusammen und muss nicht durch einen Antrag auf Befreiung erworben werden. Dies gilt unter anderem für: Beamte Soldaten (Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit) Richter Geistliche Studenten, die während des Studiums an ihrer Hochschule gegen Bezahlung eingestellt sind (das …