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Die Künstlersozialkasse in der Krankenversicherung

Die Künstlersozialkasse in der Krankenversicherung

Die Künstlersozialkasse (KSK) mit Sitz in Wilhelmshaven ist eine Abteilung der Unfallkasse des Bundes.

Sie ist bundesweit tätig und stellt für selbständige Künstler und Publizisten die Möglichkeit dar, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern und dabei wie andere pflichtversicherte Arbeitnehmer nur die Hälfte der Anteile entrichten zu müssen. Die KSK übernimmt hierbei den Anteil, den sonst ein Arbeitgeber entrichtet. Damit stellt der Krankenversicherungsschutz aufgrund des Anteils, den die Künstlersozialkasse trägt, und dem, der in die gesetzliche Krankenversicherung vom Versicherten eingezahlt wird, eine Option dar, wenn selbständige Künstler und Publizisten nicht die Leistungen der PKV nutzen möchten.

Tätigkeiten der Künstlersozialkasse
Einer der wichtigsten Tätigkeitsbereiche besteht in der Feststellung des versicherungspflichtigen Personenkreises der KSK. Des Weiteren zieht sie die Beiträge der Versicherten und eine Künstlersozialabgabe von Unternehmen ein, die künstlerische und publizistische Arbeiten nutzen. Einen dritten Finanzierungsanteil macht ein Zuschuss des Bundes aus. Das Gesamtfinanzvolumen besteht zu 20 % aus dem Bundeszuschuss, zu 50 % aus den Beiträgen der Mitglieder und zu 30 % aus der Künstlersozialabgabe. Am 1. Januar 2007 gehörten etwa 155.000 Personen zum Kundenstamm der KSK.

Allerdings ist zu beachten, dass die Krankenversicherung an sich nicht über die KSK erfolgt. Vielmehr meldet sie ihre neuen Mitglieder bei ihrer jeweiligen Krankenkasse an und leitet die eingezogenen Gesamtbeiträge an diese weiter. Dementsprechend ist sie auch nicht zuständig, wenn es beispielsweise um Beantragung bestimmter Leistungen geht. In solchen Fällen muss die betreffende Krankenkasse kontaktiert und befragt werden.