Anspruch auf Entgeltumwandlung Altersvorsorge
Anspruch auf Entgeltumwandlung Die Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge durch Umwandlung von Bruttogehalt steht seit Anfang 2002 nicht mehr nur Führungskräften und Mitarbeitern außerhalb der Tarifverträge, sondern prinzipiell allen Arbeitnehmern offen. Seitdem haben diese ein Recht auf Entgeltumwandlung. Diese ist von einer Gehaltsverwendung für die betriebliche Altersvorsorge klar abzugrenzen, wenn Teile des Nettogehalts für die Finanzierung …