Geringerer Rentenanspruch
Arbeitnehmer, die über die betriebliche Altersvorsorge für die Rente vorsorgen, sollten die Auswirkungen auf ihre Ansprüche an die gesetzliche Sozialversicherung beachten.
Denn durch die Befreiung bei Sozialabgaben zahlen sie zum Beispiel weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein und erwerben infolgedessen nur einen geringeren Anspruch. Grob vereinfacht lässt sich sagen, dass 1.000 € Gehaltsumwandlung pro Jahr eine Verringerung des gesetzlichen Rentenanspruchs von 1 € pro Monat bewirkt. So führt zum Beispiel ein Beitrag von 2.000 € pro Jahr über 20 Jahre zu einer Verringerung der gesetzlichen Rente um 40 €. Da sich die Höhe des Anspruchs auf Krankengeld und Arbeitslosengeld I nach der Höhe des sozialversicherungspflichtigen Einkommens vergangener Berechnungsperioden richtet, kann Entgeltumwandlung auch zu einer Verringerung dieser Leistungen führen.
Auf breiter Basis verringert sich die Höhe der Beiträge an die gesetzliche Sozialversicherung durch Entgeltumwandlung. Dies führt zu einer leichten Schwächung der gesetzlichen Rente. Nicht zuletzt aus diesem Grund lohnt sich oftmals die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer. Der Nachteil lässt sich kompensieren. Ob es sich aber im Einzelfall rechnet, Entgeltumwandlung zu betreiben, sollte stets individuell entschieden werden.