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Wohngebäudeversicherung

Es ist wohl der Albtraum eines jeden Eigenheimbesitzers: Dass durch Feuer, Sturm oder Überschwemmung zerstörte Haus. Neben dem Verlust wertvoller persönlicher Erinnerungen kommen ebenso enorme Kosten auf den Hausbesitzer zu. Um dies zu verhindern, ist für jeden Gebäudeeigentümer eine Wohngebäudeversicherung ratsam.

Was ist eine Wohngebäudeversicherung?

Hierbei ist der Versicherungsgegenstand das Wohngebäude. Dieses wird vor Risiken, welche sich aus Sturm-, Hagel-, Wasser- oder Feuerschäden ergeben, abgesichert. Der Zweck einer solchen Versicherung ist die Kostendeckung der Sanierung oder des Wiederaufbaus des beschädigten Gebäudes. Dabei ist einzig das Gebäude versichert. Bewegliche Sachen im Inneren des Hauses werden nicht berücksichtigt. Eine verbundene Wohngebäudeversicherung beinhaltet, in einem Vertrag, die Leitungswasser-, Feuer- und Sturmversicherung. Bei der Letzteren sind auch Schäden durch Hagel eingeschlossen. Jede der drei Versicherungen ist einzeln oder in gewünschter Kombination abschließbar. Die Feuerversicherung beinhaltet die Kosten von Schäden eines Brandes, eines Blitzschlages und auch von Explosionen. In der Regel wird bei der Finanzierung einer Immobilie von der Bank mindestens eine Feuerversicherung verlangt. Eine gleitende Neuwertversicherung empfiehlt sich besonders als Wohngebäudeversicherung. Hierbei erfährt das Gebäude, auf der allgemeinen Baupreisentwicklung basierend, eine Wertsteigerung. Auf Grundlage der Preisentwicklung werden Versicherungsbeitrag und die Versicherungssumme jährlich angepasst. Die Versicherungssumme sollte dabei den Wiederherstellungskosten gleichkommen, wobei auch die Baunebenkosten zu berücksichtigen sind. Über Erweiterungen des Gebäudes sowie bei Um- und Anbauten ist stets der Versicherer zu informieren.

Für wen empfiehlt sich eine solche Versicherung?

Da Risiken durch Feuer oder Wasser nicht ausgeschlossen werden können, empfiehlt sich eine Wohngebäudeversicherung für jeden Hauseigentümer. In geografischen Risikogebieten ist außerdem die Erweiterung der Versicherung durch eine Elementarschadenversicherung anzuraten. Diese sichert den Hauseigentümern neben den Basisrisiken Sturm, Wasser und Feuer auch gegen Schäden durch Erdrutsche, Lawinen oder Erdbeben ab. Eine Zusatzversicherung gegen solche Elementarschäden ist jedoch nur empfehlenswert, wenn sich das Wohngebäude in gefährdeten Gebieten befindet. Wichtig ist in jedem Fall, dass der individuelle Schutzbedarf genau in Erfahrung gebracht wird. Damit der Versicherungsschutz im Schadensfall auch in Anspruch genommen werden kann, sollte man stets die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen beachten, den guten Zustand des Gebäudes bewahren und den Versicherer sofort über Änderungen an der Immobilie informieren.

Was ist versichert?

Die Wohngebäudeversicherung schließt neben dem bezeichneten Wohngebäude auch Gebäudezubehör, wie Klingel- oder Briefkastenanlagen sowie Terrassen ein. Soweit vereinbart, ist auch sonstiges Gebäudezubehör, wie Carports, Hundehütten oder Gewächs- und Gartenhäuser in der Versicherung eingeschlossen. Ebenso beinhaltet eine Wohngebäudeversicherung Einbaumöbel, die eigens für das Gebäude gefertigt wurden. Infolge besonderer Vereinbarungen können auch weitere Gebäudebestandteile sowie Wasserrohre außerhalb des Grundstücks in der Wohngebäudeversicherung eingeschlossen sein. Es sind jedoch keine Gebäudeteile inbegriffen, die durch den Eigentümer nachträglich, ohne Anmeldung, eingefügt wurden. Eine Erweiterung der beschriebenen Versicherung stellt die Bauleistungsversicherung dar. Diese kann den Rohbau bereits vor dem Einzug vor Sturm-, Frost- oder Brandschäden schützen. Ebenso beinhaltet eine solche Zusatzleistung Schäden durch Vandalismus. Bedarfsabhängig gibt es für jeden Bauherren die passende Versicherung. Eine Wohngebäudeversicherung empfiehlt sich jedoch, um sich vor unbezahlbaren Kosten zu bewahren, für jedes Wohngebäude.

Versicherte Sachen in der Wohngebäudeversicherung

Es ist genau definiert, auf welche Sachen sich der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung bezieht und für welche Schadensfälle eine zusätzliche Absicherung benötigt wird.

 Um einen lückenlosen Versicherungsschutz zu garantieren, ist es empfehlenswert, sich je nach persönlicher und regionaler Risikoeinschätzung um zusätzliche Absicherungen zu kümmern. Risikogefahren beinhalten unter anderem Hochwasser, Lawinen, Erdrutsch oder Sturm. Liegt das versicherte Gebäude in einer Region, in der eine oder mehrere dieser Gefahren häufiger eintreten, sollten neben der Grundpolice weitere Absicherungen getroffen werden.

Die Grunddeckung der Wohngebäudeversicherung sieht folgendermaßen aus:

  • Gebäude und bestimmte Grundstücksbestandteile
  • Einbaumöbel und -Küchen
  • Zubehör

 Versicherte Gefahren in der Wohngebäudeversicherung

Im Falle eines Totalschadens am Haus kommt die Wohngebäudeversicherung für die entsprechenden Kosten auf. Sie leistet Ersatz für die Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen, das heißt vor dem Schadensfall herrschenden, Zustandes.

Für Abbruch- oder Aufräumarbeiten wird zusätzlich eine Entschädigung geleistet.

Die gänzliche Zerstörung ist jedoch glücklicherweise eher selten der Fall. Häufiger treten witterungs- oder abnutzungsbedingte Teilschäden auf, deren Wiederherstellungskosten jedoch ebenfalls erheblich sein können. Wie bei vielen anderen Versicherungen kommt es auch bei der Wohngebäudeversicherung auf die Schadensursache an. Danach wird entschieden, ob die Versicherung greift oder nicht.

Die folgende Übersicht soll den Leistungsumfang der Wohngebäudeversicherung hinsichtlich versicherter Gefahren und Schäden veranschaulichen.

Versicherte Gefahren

Feuer Leitungswasser Witterung
  • Brand
  • Leitungswasser durch defekte Leitungen
  • Sturm ab Windstärke Acht = 63 km/h
  • Blitzschlag
  • Wasserdampf
  • Hagel
  • Explosion und Implosion
  • Wärmetragende Flüssigkeiten
  • Aufprall eines Flugzeuges, seiner Teile oder Ladung

Versicherte Schäden

Unmittelbare Gefahreneinwirkung, Zerstörung oder Beschädigung aufgrund

  • umgestürzter Bäume
  • eingedrungenen Regens
  • Hagelschlag
Leitungswasserschäden verursacht durch

  • Bruchschäden an Rohren
  • Frostschäden
  • Unumgängliche Folgeschäden
  • Unumgängliche Folgeschäden werden von Hausratversicherung abgedeckt
  • Abhandenkommen als Folge des Gefahreneintritts

Die Gefahren lassen sich einzeln, im Zweierverbund oder als Komplettpaket versichern. Man spricht daher von Teilversicherung beziehungsweise Verbundener Wohngebäudeversicherung. Es empfiehlt sich, die drei Hauptrisiken Sturm, Feuer und Leitungswasser als Grunddeckungspaket zu versichern. Die Versicherung der Immobilie gegen Schäden verursacht durch Brand, Explosion und Blitzschlag wird am häufigsten abgeschlossen. Die Versicherungsdichte tendiert in diesem Fall Richtung 100 %.

Es ist zu beachten, dass Schäden, die durch Naturkatastrophen wie Erdbeben, Lawinen, Schneedruck und Überschwemmung nicht zum Leistungsumfang der Wohngebäudeversicherung gehören. Auch in der Hausratversicherung sind sie nicht enthalten. Je nach Wohnsituation und Selbsteinschätzung des Risikofaktors sollte man zusätzlich zu den allgemeinen Policen eine Elementarschadenversicherung abschließen.

Eigentumswechsel des versicherten Gebäudes

Veräußerung
Da es sich bei der Eigentumsübertragung um ein Rechtsgeschäft handelt, spricht man von Veräußerung. Um eine Immobilie nicht ohne Versicherungsschutz zu lassen, geht bei einer Eigentumsübertragung durch Verkauf die bestehende Wohngebäudeversicherung prinzipiell an den Käufer über.

Der Erwerber der Immobilie ist jedoch berechtigt, das bestehende Versicherungsverhältnis mit Einhaltung einer einmonatigen Frist zu kündigen.

Die Veräußerung und damit die Änderung des Versicherungsvertrags muss dem Versicherungsunternehmen unverzüglich mitgeteilt werden. Wird gegen diese Obliegenheit verstoßen, ist der Versicherer gegebenenfalls leistungsfrei.

Vererbung
Stirbt der Eigentümer eines Wohnhauses, für das eine Wohngebäudeversicherung besteht, und wird die Immobilie beispielsweise an seinen Enkelsohn übertragen, so geht die bestehende Wohngebäudeversicherung samt der Rechte und Pflichten automatisch an den Erben über. Dieser oder die Erbengemeinschaft sind zur Vertragsfortsetzung verpflichtet. Ein Recht auf Kündigung haben also weder der Erbe noch der Versicherer.

Berrechnungswerte Gebäudeversicherung

Berrechnungswerte Wohngebäudeversicherung Da es sich bei der Wohngebäudeversicherung um eine Gleitende Neuwertversicherung handelt, gilt bei der Versicherungsleistung kein fixer Betrag. Bei der Gleitenden Neuwertversicherung wird die Leistung des Versicherers im Schadensfall an die Kostenänderungen im Bauwesen angepasst. Um die exakte Versicherungssumme ermitteln zu können, werden bei der Wohngebäudeversicherung verschiedene Berechnungsformeln angewandt. Hierfür ziehen die Versicherungsunternehmen …

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Zusatzversicherungen Wohngebäude

Zusatzabsicherungen für Wohngebäude Es ist zu beachten, dass Schäden, die durch Naturkatastrophen wie Erdbeben, Lawinen, Schneedruck und Überschwemmung entstehen, nicht zum Leistungsumfang der Wohngebäudeversicherung gehören. Die reguläre Police der Wohngebäudeversicherung sieht lediglich die Grunddeckung gewisser Gefahren, Schäden und Kosten vor. Es gibt jedoch über das Leistungspaket der Wohngebäudeversicherung hinaus eine Menge Risiken, die zu finanziellen …

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Rechtliche Grundlagen Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung basiert auf dem BGB, dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und den Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen (VGB). Die VGB legen die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien fest und definieren den Umfang des Versicherungsschutzes inklusive Ausschlüssen und Begriffsdefinitionen für die Wohngebäudeversicherung. Sie werden in regelmäßigen Abständen als unverbindliche Vertragsmodalitäten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V (GDV) zur fakultativen Verwendung herausgegeben. …

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Versicherte Kosten in der Wohngebäudeversicherung

Versicherte Kosten Wohngebäudeversicherung Neben den versicherten Sachen, Gefahren und Schäden ersetzt die Wohngebäudeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen auch entstehende Kosten im Rahmen der Entschädigungsgrenze. Bei Eintritt eines Versicherungsfalles prüft der Versicherungsanbieter objektiv die Relevanz der entstandenen Kosten. Damit übernimmt die Wohngebäudeversicherung ohne gesonderte Vereinbarung Kosten, die andernfalls, zusätzlich zum Schadensfall, zu einer enormen finanziellen Belastung für …

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