Die Wohngebäudeversicherung basiert auf dem BGB, dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und den Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen (VGB).
Die VGB legen die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien fest und definieren den Umfang des Versicherungsschutzes inklusive Ausschlüssen und Begriffsdefinitionen für die Wohngebäudeversicherung. Sie werden in regelmäßigen Abständen als unverbindliche Vertragsmodalitäten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V (GDV) zur fakultativen Verwendung herausgegeben. Sie gelten sowohl dem Versicherungsanbieter als auch dem Versicherungsnehmer als inhaltliche Richtlinie im Vergleich verschiedener Versicherungspolicen.
Bei der Wohngebäudeversicherung handelt es sich um eine „Verbundene Gebäudeversicherung“, daher die Abkürzung VGB. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass durch die Versicherung mehrere Gefahrengruppen gleichermaßen abgedeckt werden. Die Grunddeckung sieht den Schutz für folgende Gefahren vor:
- Brand
- Sturm
- Leitungswasser
Im Gegensatz zur Hausratversicherung können die drei Gefahren auch einzeln oder als Zweierkombination versichert werden. Je nach Risikoeinschätzung empfehlen sich zusätzliche Absicherungen.
Die aktuelle Fassung der VGB wurde am 1. Januar 2008 veröffentlicht. Das Erscheinungsjahr steht jeweils dahinter. Anhand der Überarbeitungen der VGB durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft werden die aktuellen Policen den Entwicklungen des Versicherungsmarkts angepasst.
Klauselvereinbarungen
Durch einzelne Klauseln kann die Grunddeckung der Wohngebäudeversicherung nach den VGB 2008 individuell erweitert werden. Die Klauseln sollten der Wohnsituation angepasst sein, um einen Versicherungsschutz zu garantieren, der die jeweiligen Bedürfnisse und Risiken umfasst. Sie werden unverbindlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zur fakultativen Verwendung herausgegeben.
Im Folgenden sind beispielhaft einige Klauseln aufgeführt, die in den Versicherungsvertrag nach den Klauseln der VGB 2008 eingebunden werden können.
Zur Erweiterung der versicherten Gefahren und Schäden:
- Klausel 7160: Überspannungsschäden durch Blitz
- Klausel 7165: Fahrzeuganprall
- Klausel 7167: Kosten für die Beseitigung von Rohrverstopfungen
Zur Erweiterung der versicherten Sachen:
- Klausel 7260: Erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück
- Klausel 7261: Erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstücks
- Klausel 7265: Sonstige Bruchschäden an Armaturen
Bei den Klauseln 7260 und 7261 ist zu beachten, dass die bezeichneten Rohre nicht unter den Versicherungsschutz fallen, wenn sie gewerblich genutzt werden.
Zur Erweiterung der versicherten Kosten:
- Klausel 7361: Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte
- Klausel 7363: Aufwendungen für die Beseitigung umgestürzter Bäume
- Klausel 7366: Graffitischäden