Beschreibung
Kündigungsfristen
Arbeitnehmer müssen ihre Kündigung zwar nicht begründen, sich jedoch selbstverständlich an bestimmte Fristen halten. Gibt es diesbezüglich keine vertragliche Regelung, kann der Arbeitsvertrag laut Gesetz mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende gekündigt werden. Während der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Darüber hinaus sind aber auch abweichende Regelungen möglich. Diese können entweder individuell im Arbeitsvertrag oder auch durch einen Tarifvertrag vereinbart werden.
Notwendige Inhalte im Kündigungsschreiben
Bei einer Kündigung handelt es sich stets um eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Die Kündigung eines Arbeitsvertrags stellt hierbei keine Ausnahme dar. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist daher das rechtzeitige Zustelldatum ausschlaggebend.
Zudem muss ein Arbeitsvertrag schriftlich gekündigt werden. Das Kündigungsschreiben muss beide Vertragspartner benennen und das Datum der Kündigung, beziehungsweise alternativ die Formulierung “zum nächstmöglichen Zeitpunkt, enthalten sowie handschriftlich unterschrieben werden.
Darüber hinaus sollte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung gebeten werden. Arbeitnehmern empfehlen wir, sich den Erhalt des Kündigungsschreibens durch das Unternehmen quittieren zu lassen.
Nutzen Sie unsere Musterkündigung für Arbeitsverträge
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