Beschreibung
Unterschiede zur Teilzeit
Abgesehen von der im Vergleich zu Vollzeitbeschäftigten geringeren Arbeitszeit haben Teilzeit und Jobsharing wenig gemeinsam. Denn das Jobsharing eignet sich im Grunde genommen für nahezu alle Berufe in jeder Branche.
Da sich zwei Personen eine Stelle teilen, können sie gemeinsam eine Vollzeitstelle ausfüllen, wodurch Jobsharing prinzipiell auch für sehr anspruchsvolle Tätigkeiten oder Führungspositionen möglich ist. Wichtig ist dabei nur die enge Zusammenarbeit zwischen den beiden Angestellten.
Formen des Jobsharing
Jobsharing kann in verschiedenen Formen praktiziert werden. Entweder teilen sich die beiden Angestellten die Stelle komplett und erledigen anfallende Aufgaben flexibel oder sie teilen die Arbeit ihren jeweiligen Stärken und Schwächen entsprechend ein. Die erste Variante wird als Pure Jobsharing bezeichnet, die zweite als Hybrid Jobsharing.
Arbeitsplatzteilung macht flexibel
Dank Jobsharing ist es Arbeitnehmern möglich, in Bereichen Teilzeit zu arbeiten, die sich eigentlich nur für Vollzeitangestellte eignen. Zudem kann die Aufteilung der Arbeitszeit sehr flexibel erfolgen, sodass sich auch Beruf und Familie dank der Arbeitsplatzteilung sehr gut vereinen lassen.
Unser Mustervertrag für das Jobsharing
Beim Jobsharing sind klare Regelungen im Arbeitsvertrag sehr wichtig. Immerhin müssen hier die Interessen von drei Parteien zusammengebracht werden. Daher sollten Rechte und Pflichten möglichst eindeutig benannt werden. Das vermeidet Missverständnisse und sorgt dafür, dass die Arbeitsplatzteilung für alle ein Erfolg wird.
Nutzen Sie am besten unseren Mustervertrag für das Jobsharing. Dieser enthält bereits die wichtigsten Punkte und muss von Ihnen nur noch an die individuellen Gegebenheiten angepasst werden.