Description
Notwendige Vertragsinhalte
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Vertrag zwischen Personaldienstleister und Entleihunternehmen auch tatsächlich die Bezeichnung Arbeitnehmerüberlassungsvertrag trägt.
Laut Arbeitnehmerüberlassungsgesetz müssen in ihm mindestens die folgenden Punkte enthalten sein:
- Eine Bestätigung, dass der Dienstleister über die Verleiherlaubnis verfügt
- Die erforderliche Berufsqualifikation des Leiharbeiters
- Welche Tätigkeiten dieser ausüben soll
- Arbeitsbedingungen und Vergütung von Festangestellten in vergleichbaren Tätigkeiten
Darüber hinaus ist es erforderlich, dass der Name des Mitarbeiters vor dem Beginn der Überlassung an das Entleihunternehmen gemeldet wird. Oft geschieht dies bereits direkt im Überlassungsvertrag.
Nutzen Sie unsere Vorlage
Die Überlassung von Arbeitskräften unterliegt in Deutschland strengen Regelungen. An diese müssen sich sowohl Personaldienstleister als auch Entleihunternehmen halten.
Umso wichtiger ist es daher, dass der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vollständig ist und den gültigen Formvorschriften entspricht.
Wir empfehlen Ihnen deshalb unseren Muster-Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zu verwenden. Sie erhalten die Vorlage als Word-Dokument und können in ihr alle notwendigen Anpassungen und Änderungen ganz leicht selbst vornehmen.