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Sozialversicherungszahlungen für geringfügig Beschäftigte
Auch bei Minijobs besteht die Pflicht den Arbeitnehmer anzumelden und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Zuständig ist hierfür die sogenannte Minijob-Zentrale. Bei geringfügig Beschäftigten zahlt der Arbeitgeber den größten Teil der Beiträge für die Renten- und Krankenversicherung.
Bei privat beschäftigten Minijobbern ist der Arbeitnehmeranteil etwas höher. Neben Abgaben an die Sozialversicherung wird das Gehalt bei einer geringfügigen Beschäftigung zudem mit zwei Prozent versteuert.
Ein Minijob ist nicht nur für Schüler oder Studenten eine Möglichkeit, sich etwas dazu zu verdienen. Auch Arbeitnehmer können neben Ihrem Hauptberuf einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen und so ihr Gehalt aufbessern, ohne dabei hohe Steuern und Abgaben zahlen zu müssen.
Nutzen Sie unseren Muster-Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte
Wie bei allen Arbeitsverhältnissen sollte auch für geringfügige Beschäftigungen ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden. Anstatt diesen selbst aufzusetzen, empfehlen wir Ihnen unseren Muster-Arbeitsvertrag für Minijobs zu verwenden. Denn dieser enthält bereits alle wichtigen Details und muss von Ihnen nur noch angepasst werden.