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Haushaltshilfen müssen gemeldet werden
Die Versuchung, eine Haushaltshilfe schwarz zu beschäftigen, ist groß. Immerhin bietet das die Möglichkeit, Steuern und Beiträge für die Sozialversicherungen zu sparen. Zu empfehlen ist diese Variante aber selbstverständlich nicht.
Denn zum einen ist Schwarzarbeit strafbar und zum anderen bietet eine ordentliche Anmeldung dem privaten Arbeitgeber im Falle eines Arbeitsunfalls Sicherheit. Sofern es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt, sind die Beträge, die an die Minijob-Zentrale abgeführt werden müssen, ohnehin nicht allzu hoch.
Treffen Sie klare Regelungen
Es empfiehlt sich im Arbeitsvertrag der Haushaltshilfe klare Regelungen hinsichtlich der Beschäftigung zu treffen. Dazu gehören unter anderem eine genaue Auflistung der zu erledigenden Aufgaben sowie eine Vereinbarung hinsichtlich der Arbeitszeiten.
Je eindeutiger Sie die Bedingungen für das Arbeitsverhältnis schriftlich festhalten, desto reibungsloser wird die Zusammenarbeit für beide Parteien laufen.
Wir empfehlen Ihnen unseren Mustervertrag für Haushaltshilfen zu verwenden. Dieser enthält bereits alle wichtigen Punkte, sodass sie die Vorlage nur noch an Ihre individuellen Gegebenheiten anpassen müssen.