Beschreibung
Sozialversicherungspflicht bei geringfügig Beschäftigten
Wie bei einem normalen Arbeitsverhältnis besteht auch für geringfügig Beschäftigte eine Sozialversicherungspflicht. Der Arbeitnehmer trägt den Großteil der Beiträge für Kranken- und Rentenversicherung und führt diese an die sogenannte Minijob-Zentrale ab.
Wird ein Arbeitnehmer im privaten Bereich geringfügig beschäftigt, ist sein Anteil an den Beiträgen für die Sozialversicherung etwas höher. Unabhängig davon fallen auf das Einkommen in jedem Fall zwei Prozent Steuern an.
Übrigens ist es Arbeitnehmern gestattet, einen Minijob als Nebenerwerb aufzunehmen. Angestellte können sich also etwas dazu verdienen und profitieren dabei von den niedrigen Abgaben.
Unser Muster-Arbeitsvertrag für Minijobs
Auch die Bedingungen einer geringfügigen Beschäftigung sollten stets schriftlich festgehalten werden. Selbstverständlich müssen Sie zu diesem Zweck nicht unbedingt den kompletten Vertrag selbst aufsetzen. Nutzen Sie stattdessen unseren Muster-Arbeitsvertrag für Minijobs. Dieser enthält bereits alle wichtigen Punkte, sodass Sie die Vorlage nach dem Download nur noch anpassen und ausdrucken müssen.