Beschreibung
Besonderheiten bei Ferienjobbern
Generell sind Schüler, die einen Ferienjob ausüben, ganz normale Arbeitnehmer. Dennoch gibt es einige Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Zunächst einmal muss der Arbeitsvertrag in diesem Fall immer befristet sein.
Ist der Schüler bereits volljährig, muss ihm wenigstens der Mindestlohn gezahlt werden. Bei Minderjährigen gilt diese Regelung nicht. Darüber hinaus ist es wichtig, dass bei Minderjährigen die Regelungen des Arbeitsjungendschutzes eingehalten werden.
Kinder in einem Alter zwischen 13 und 15 dürfen unter besonders strengen Voraussetzungen einem Ferienjob nachgehen. Kinder, die jünger als 13 Jahre alt sind, dürfen generell nicht arbeiten, da dies als Kinderarbeit gelten würde.
Nutzen Sie unseren Mustervertrag für Ferienjobs
Ein schriftlicher Vertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Vertragspartner und sichert so sowohl den Schüler als auch das Unternehmen ab. Trotz der kurzen Beschäftigungsdauer ist er daher unverzichtbar.
Selbstverständlich müssen Sie den Vertrag nicht selbst aufsetzen. Nutzen Sie stattdessen einfach unseren Mustervertrag für Ferienjobs. In diesem sind bereits alle wichtigen Punkte berücksichtigt, sodass Sie die Vorlage nach dem Download nur noch an Ihre individuellen Gegebenheiten anpassen und ausdrucken müssen.