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Zahnersatz

Welche Varianten des Zahnersatzes sind bei der Zahnzusatzversicherung möglich?

Indem Sie eine private Zahnzusatzversicherung abschließen, können Sie sich gegen Kosten absichern, wenn Sie Zahnersatz benötigen sollten. Zu Zahnersatz zählen beispielsweise Brücken und Implantate und zusätzlich herausnehmbarer Zahnersatz. Bei Zahnersatz gibt es grundsätzlich die Varianten: Zahnersatz, der nicht herausgenommen werden kann und der, der sich herausnehmen lässt sowie der kombinierte Zahnersatz.

Als Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie in der Regel öfter herausnehmbaren Zahnersatz, da für diesen die Kosten geringer sind als für kostenaufwändige Implantate, die fest in den Kiefer eingebracht werden.

Heutzutage werden für einen festen Zahnersatz Brücken aus Gold oder Keramik verwendet oder auch Brücken aus Stahl. Es sollte immer mit dem jeweiligen Zahnarzt abgesprochen werden, ob eine Brücke oder das Einsetzen eines Implantats die sinnvollere Lösung ist. Von den privaten Zahnzusatzversicherungen würden sowohl Kosten für Implantate als auch für Brücken übernommen.

Fehlende Zähne versichert in der Zahnzusatzversicherung

Für den Abschluss des Vertrages sollten Sie wissen, dass der Versicherer Gesundheitsfragen stellt, die dazu dienen, das Risiko der zu versichernden Person einschätzen zu können. Hierbei wird auch nach fehlenden Zähnen gefragt und mitunter danach, wie lange diese Zähne bereits fehlen. Der Versicherer kann somit abschätzen, ob diese Person mit höherer Wahrscheinlichkeit Zahnersatz benötigen wird.

Kosten der Zahnzusatzversicherung reduzieren

Falls Sie es vorziehen, dass der Versicherer auf Gesundheitsfragen verzichtet, stehen auch solche Tarife für Sie zur Auswahl. Meistens sind die Beiträge für solche Tarife von vornherein höher als bei Beantwortung von Gesundheitsfragen. Auch wenn Zahnersatz angefertigt werden muss, können Sie die Kosten für die Behandlungen wie bei anderen Behandlungen durch Ihren Zahnarzt reduzieren, indem Sie ein Bonusheft führen. Darin werden Ihre Zahnarztbesuche vermerkt und wenn es regelmäßig geführt worden ist, werden Ihnen von der gesetzlichen Krankenkasse 65 Prozent der Kosten für eine Regelversorgung und nicht 50 Prozent als Vorleistung erstattet. Um sich gegen die Restkosten abzusichern, können Sie die private Zahnzusatzversicherung nutzen. Sie sollten einen Tarif mit einer hohen Kostenerstattung für Zahnersatz aussuchen, wenn Sie von einem erhöhten gesundheitlichen Risiko in diesem Bereich wissen.