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Kostenübernahme Zahnzusatzversicherung

Die Kostenübernahme können Sie bei Zahnzusatzversicherungen mit dem Versicherer absprechen. Es bietet sich an, eine hohe Kostenübernahme für den Bereich zu vereinbaren, der für den Versicherten wichtig ist, beispielsweise Zahnersatz.

Die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse liegt oft bei 50 Prozent und kann darüber hinaus um 15 Prozent gesteigert werden. Eine höhere Kostenübernahme können Sie dadurch erzielen, dass Sie regelmäßige Zahnarztbesuche anhand Ihres Bonusheftes nachweisen. Alle restlichen Kosten werden in der Höhe von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen, wie in den Tarifbedingungen festgelegt.

Leistungen Zahnzusatzversicherung

Ihre private Krankenzusatzversicherung übernimmt Kosten unter anderem für Zahnersatz, Prophylaxe, Aufbau von Knochensubstanz, Kosten für Material bei zum Beispiel Inlays oder Implantaten und für kieferorthopädische Eingriffe und Behandlungen. Sie sollten beachten, dass die Erstattung von Kosten pro Versicherungjahr oder Kalenderjahr für eine Person auf einen Höchstbetrag festgesetzt ist. Dieser wird vom Versicherer meistens schrittweise erhöht und gilt ab einem bestimmten Versicherungsjahr nicht mehr. Bei Unfall gilt diese Summenbegrenzung für die einzelnen Versicherungsjahre in der Regel nicht. In diesem Fall werden Ihnen die Kosten für alle Zahnarztbehandlungen in Höhe Ihres Tarifes erstattet.

Fehlen Zähne oder sind bereits zahnärztliche Behandlungen angeraten, können Sie mitunter nur eine geringere Kostenübernahme mit Ihrem gewünschten Versicherer vereinbaren als bei grundlegend gutem Gesundheitszustand.

Leistungsumfang der Zahnzusatzversicherung

Zur Wahl einer privaten Zahnzusatzversicherung kommt außerdem die Möglichkeit, dass sich die Kostenübernahme Ihres Tarifes auch auf ambulante Leistungen ausweiten lässt. Tarife bieten immer öfter die Erstattung für Leistungen von Heilpraktikern oder auch einen Versicherungsschutz, der im Zahnbereich, aber auch für Hilfsmittel wie Brille und Kontaktlinsen gilt.

Auf die Kostenübernahme durch Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung sollte nicht verzichtet werden, da die gesetzliche Krankenversicherung in den letzten Jahren immer weniger Kosten übernimmt. Auch können Sie nicht bei jedem zahnärztlichen Befund sicher sein, dass die gesetzliche Krankenversichrung die Hälfte der Kosten erstattet.