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Beitrag Zahnzusatzversicherung

Beitragshöhe Zahnzusatzversicherung

Der Beitrag einer privaten Zahnzusatzversicherung wird von der Versicherung vorgegeben. Meistens haben Sie aber auch die Möglichkeit, die Höhe des Beitrages selbst zu beeinflussen. Die Höhe des Beitrages ist beispielsweise davon abhängig, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen und welche Risiken Sie versichern.

Die Festlegung der Beitragshöhe ist außerdem abhängig von Ihrem allgemeinen Gesundheitszustand, Ihrer Zahngesundheit, Ihrem Alter und Geschlecht. Tarife mit größerem Leistungsumfang bieten Leistungen wie die Kostenübernahme von kieferorthopädischen Behandlungen sowie von Labor- und Materialkosten, wodurch sich meistens allerdings auch der Beitrag für die Absicherung dieser Risiken erhöht.

Auch wenn Sie sich Implantate einsetzen lassen möchten oder wenn Sie eine neue Krone oder Brücke benötigen, übernimmt Ihre private Krankenzusatzversicherung diese Kosten, nachdem die gesetzliche Krankenversicherung in Vorleistung getreten ist. Wenn Sie den Versicherungsbeitrag immer fristgerecht bezahlt haben, können Sie diese Leistungen in Anspruch nehmen und als Erwachsener gegebenenfalls auch kieferorthopädische Leistungen. Möglich ist auch, dass sich der Beitrag verringert, wenn Sie nachträglich Leistungen ausschließen.

Einen Leistungsausschluss können Sie auch vor Vertragsabschluss festlegen und im Vorhinein Ihren Beitrag für die private Zahnzusatzversicherung reduzieren. Der Beitrag für eine Krankenversicherung sollte für Sie keine finanzielle Belastung darstellen, sondern so kalkuliert sein, dass dieser von Ihnen auch später noch getragen werden kann.

Selbstbeteiligung Zahnzusatzversicherung

Bei der Festlegung des Beitrags sollte im Übrigen auch beachtet werden, dass sich dieser reduzieren lässt, wenn eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wird. Die Selbstbeteiligung können Sie teilweise selbst festlegen. Selbstbeteiligungen betragen oft mehrere Hundert Euro. Dies bedeutet für Sie, dass Sie einen niedrigen Versicherungsbeitrag zahlen und gegebenenfalls die Selbstbeteiligung hinzukommt, in Abhängigkeit wie umfangreich die Leistungen sind, die Sie bei Ihrem Zahnarzt oder auch Kieferorthopäden in Anspruch nehmen. Bei geringer Selbstbeteiligung müssen Sie mit einem höheren Versicherungsbeitrag rechnen.

Versicherungsfall Zahnzusatzversicherung

Bei einer Zahnzusatzversicherung erhalten Sie im Versicherungsfall die Leistungen, die in den Versicherungsbedingungen angegeben sind. Die Versicherungsbedingungen enthält Ihre Versicherungspolice, die Sie mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss Ihres Versicherers erhalten.