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Eigenleistung Zahnzusatzversicherung

Eigenanteil Zahnzusatzversicherung

Den Eigenanteil können Sie bei privaten Krankenversicherungen und privaten Krankenzusatzversicherungen oft selbst festlegen. Die Höhe des Eigenanteils bewegt sich ungefähr zwischen 100 bis mehrere Hundert Euro. Sie müssen keinen Eigenanteil vereinbaren, doch gibt es oft die Option, dass der Versicherer dies für den Tarif vorsieht.

Mit dem Eigenanteil vereinbaren Sie den Betrag, den sie eventuell zuzahlen müssen, wenn die Leistungen der Versicherer nicht ausreichen. Die Leistungen sind die der gesetzlichen Krankenversicherung für Leistungen im zahnärztlichen Bereich sowie die der privaten Zahnzusatzversicherung. Diese Leistungen insgesamt und der Eigenanteil dienen dazu, die Kosten für die Leistungen zu tilgen, die durch die Inanspruchnahme von Zahnbehandlungen, Laborkosten und Materialkosten und gegebenenfalls kieferorthopädische Eingriffe oder auch professionelle Zahnreinigung, Implantate, Inlays und Zahnersatz zustandegekommen sind.

Heil- und Kostenplan Zahnzusatzversicherung

Damit Sie Leistungen von Ihrer privaten Zusatzversicherung erhalten, ist meistens ein Heil- und Kostenplan vorzulegen, wenn länger andauernde Behandlungen bei einem Zahnarzt durchgeführt werden müssen. Auch wenn der Heil- und Kostenplan von Ihrem Versicherer genehmigt worden ist und die Kosten getragen werden, ist von Ihnen ein Eigenanteil zu leisten.

Einen Eigenanteil müssen Sie ebenfalls in den ersten Jahren tragen, in denen gegebenenfalls eine Summenbegrenzung gilt. Diese entfällt dann, wenn die ersten Jahre der Vertragslaufzeit vergangen sind. Die Summenbegrenzung ist im Vertrag festgehalten. Sie gilt nicht in jedem Tarif, sondern nur bei denen, für die Versicherer diese vorsehen.

Geltungsbereich der Zahnzusatzversicherung

Der Eigenanteil ist von Ihnen immer dann zu zahlen, wenn Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Bei Nichtinanspruchnahme müssen Sie keinen Eigenanteil leisten. Ein Eigenanteil bezieht sich meistens auf ein Kalenderjahr oder ein Versicherungsjahr und gilt für eine versicherte Person. Für Kinder und Jugendliche sind bei privaten Krankenvollversicherungen bei den vielen Tarifen geringere Eigenbeteiligungen zu zahlen. Während Wartezeiten ist kein Eigenanteil von Ihnen zu zahlen, da keine Leistungen in Anspruch genommen werden können beziehungsweise dürfen. Die Ausnahme bildet in diesem Fall, dass Sie zahnärztliche Behandlungen wegen Unfall benötigen.