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Wie hoch darf die Tagesarbeitszeit und Wochenarbeitszeit sein ?

Arbeitszeit. Wie hoch darf die Tages- und Wochenarbeitszeit höchstens sein?

Die Arbeitszeiten für Arbeitnehmer sind im Arbeitszeitgesetz geregelt. Hiernach darf der Arbeitnehmer nur acht Stunden am Tag Dienst tun. Die wöchentliche Arbeitszeit darf bei einer Dienstzeit von sechs Tagen höchstens 48 Stunden betragen. Diese Zeit darf nur dann ausnahmsweise überschritten werden, wenn ein nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Fall eintritt. Für Azubis unter 18 Jahren und werdende oder stillende Mütter gelten 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche. Bei Nichteinhaltung des Gesetzes kann eine hohe Geldbuße drohen.

Was zählt als Arbeitszeit?
Unter Arbeitszeit wird der Bereich vom betrieblichen Beginn bis zum Ende der Arbeit an einem Tag bezeichnet. In diesen Bereich fallen weder die Ruhepausen, noch die Fahrtzeit zum Arbeitsort.

Wie lang dürfen Ruhepausen und Ruhezeiten sein?
Liegt die Arbeitszeit zwischen 6 bis max. 9 Stunden hat der Arbeitnehmer eine gesetzliche Pause von mindestens 30 Minuten. Kommen einmal mehr als 9 Stunden zusammen, verlängert sich die Pause auf 45 Minuten. Nach Arbeitsende hat der Arbeitnehmer eine gesetzliche Ruhepause von mindestens 11 Stunden. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Gaststätten, Hotels, Verkehrsbetriebe, Rundfunk und in der Landwirtschaft.

Wie sind die Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen?
Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer am Wochenende und an Feiertagen frei. Das Arbeitszeitgesetz sieht jedoch für Not- und Rettungsdienste, Feuerwehr, Krankenhäuser, Gaststätten, Theater, Kino und Sportveranstaltungen eine Ausnahme vor. Wer an Sonn- oder Feiertagen arbeitet, hat das Recht auf einen freien Tag innerhalb der normalen Woche.

Wie sehen Arbeitszeiten bei Nachtarbeit aus?
Die Zeit zwischen 23 Uhr abends und 6 Uhr morgens wird als Nachtarbeit bezeichnet. Die Nachtarbeit dauert acht Stunden am Tag und darf nur in Ausnahmefällen überschritten werden. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet jedem Nachtarbeiter eine angemessene Zahl freier Tage zu gewähren oder ihm einen Zuschlag zu Sonn- und Feiertagsarbeit zu zahlen.