Urlaubsanspruch – Was ist ein Urlaubsanspruch?
Nach dem Bundesurlaubsgesetz haben alle Voll- und Teilzeitarbeitnehmer, Aushilfen, Praktikanten und Auszubildende das Recht auf Urlaub, um ihre körperlichen Leistungen wieder herzustellen.
Wie lang ist der Urlaub?
Laut Bundesurlaubsgesetz hat jeder Arbeitnehmer bei einer Sechs-Tage-Woche einen Anspruch auf mindestens 24 freie bezahlte Urlaubstage. Arbeitet er fünf Tage die Woche hat er zwanzig Tage bezahlten Urlaub. Diese gesetzliche Regelung darf auch nicht unterschritten werden. Es gibt auch viele Unternehmen, die in ihren Tarifverträgen eine höhere Zahl an Urlaubstagen für ihre Mitarbeiter vorsehen.
Wie hoch ist der Urlaubsanspruch für neue Mitarbeiter?
Ein neuer Mitarbeiter hat erst vollen Urlaubsanspruch, wenn er 6 Monate lang im Unternehmen beschäftigt ist. Liegen Gründe vor, in denen der neue Mitarbeiter diese Zeit von sechs Monaten nicht erfüllen kann, etwa das sein Arbeitsverhältnis endet, dann hat er nur Anspruch auf einen gewissen Anteil des Urlaubs, der 1/12 für jeden vollen Monat beträgt.
Muss der Arbeitgeber den Urlaub genehmigen?
Der Urlaub muss grundsätzlich vom Arbeitgeber vorab erlaubt werden. Eine Genehmigung darf nur dann nicht erteilt werden, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen. Diese Gründe können ein wichtiger Auftrag, fehlendes Personal oder eine Urlaubssperre sein. Nimmt der Mitarbeiter ohne Zustimmung des Arbeitgebers seinen Urlaub, kann dieser den Mitarbeiter fristlos entlassen.
Wie lange kann der Urlaub genommen werden?
Der Urlaub muss bis zum 31.12. des laufenden Jahres aufgebraucht sein. Liegen dringende betriebliche Gründe für eine Urlaubssperre vor, kann der Urlaub auch bis zum 31. März des nächsten Jahres genommen werden.
Wie viel Urlaub bekommen Mitarbeiter, die ausscheiden?
Verlässt ein Mitarbeiter bis Ende Juni des laufenden Jahres das Unternehmen, hat er einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub von 1/12 für jeden vollen Monat. Verlässt er das Unternehmen erst nach dem 31.Juni, kann er den vollen Urlaub nehmen.