Was ist die Probezeit?
Die meisten Arbeitgeber vereinbaren mit neuen Mitarbeitern eine Probezeit, um deren fachliches Wissen zu testen und sie selbst kennen zu lernen. Der Mitarbeiter seinerseits hat ebenfalls die Möglichkeit durch die Probezeit, zu schauen ob er für den Job geeignet ist und kann seinen Arbeitgeber kennen lernen.
Welche Vereinbarungen gibt es?
Um eine Probezeit zu vereinbaren, bietet das Gesetz dem Arbeitgeber zwei Möglichkeiten.
Zum einen kann er mit dem Arbeitnehmer einen schriftlichen befristeten Probearbeitsvertrag vereinbaren. Hier endet das Arbeitsverhältnis dann automatisch nach Ende der Vereinbarung oder kann mit dem Arbeitnehmer nach vorheriger Absprache auch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt werden.
Als zweite Möglichkeit kann der Arbeitgeber einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer Probezeitvereinbarung ausstellen. Hier endet das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Probezeit nur dann, wenn es während der Probezeit ordnungsgemäß gekündigt wird. Hier gilt für beide Seiten eine Kündigungsfrist von 14 Tagen immer zum 15. des Folgemonats.
Wie lange darf die Probezeit dauern?
Die Probezeit sollte nicht länger als sechs Monate dauern. Dauert die Probezeit länger, und ist der Arbeitnehmer in einem Betrieb mit über zehn Mitarbeitern beschäftigt, bekommt er automatisch den gesetzlichen Kündigungsschutz und kann nicht mehr so einfach gekündigt werden. In Tarifverträgen kann es hierzu gesonderte Regelungen geben,