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Rürupvertrag

Die private Versicherung zur Altersvorsorge: die Rürup Rente

Die private Versicherung Rürup Rente wird auch als Basisrente bezeichnet. Sie ist besonders für Beamte, Besserverdiener, Selbstständige und Freiberufler interessant. Gefördert wird diese private Versicherung durch Steuervorteile, staatliche Zulagen, wie bei der Privatversicherung Riester gibt es nicht. Wer selbstständig ist, für den ist diese private Versicherung oft die einzige Möglichkeit durch staatliche Unterstützung privat für den Ruhestand vorzusorgen, denn als Selbstständiger hat man weder Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, noch auf die private Versicherung Riesterrente (wenn man sich von der Versicherungspflicht befreien lässt).

Wie auch bei der Riesterrente, gibt es auch bei der Rürup Rente drei Arten, die man unterscheiden kann:

  • Fondssparplan Rentenversicherung

    fondsgebundene Rentenversicherung

 

Wählt man die klassische private Versicherung, sind die Aussichten auf Renditen eher mager, sie bewegen sich in einem Bereich von zwei bis 2,5%. Doch auch für diese private Versicherung kann man auf Überschussbeteiligungen (die jedoch nicht garantiert werden können) und Steuervorteile hoffen. Wählt man eine fondsgebundene private Versicherung, kann man sich bei einer langfristigen Anlage auf höhere Erträge freuen. Viele Versicherungsgesellschaften sichern den Versicherten allerdings eine Mindestrente zu, die den eingezahlten Beiträgen entspricht.

Diese private Versicherung hat aber auch Nachteile, denn sie ist nicht flexibel und ist nur eingeschränkt verfügbar. Bei der Riesterrente kann man sich seine seine Erträge entweder als monatliche Rente auszahlen lassen oder als einmalige Kapitalleistung, auch der Zeitpunkt der Auszahlung ist recht flexibel. Die private Versicherung Rürup Rente erlaubt so eine Flexibilität nicht, denn eine Auszahlung ist frühestens ab dem 60. Lebensjahr möglich und dann auch nur als monatliche Rente bis zum Lebensende. Die Auszahlung eines Gesamtbetrags ist nicht möglich.

Das eingezahlte Kapital in die private Versicherung kann nicht übertragen, beliehen, verkauft oder vererbt werden. Für eine zusätzliche Prämie kann jedoch ein Hinterbliebenenschutz für enge Angehörige vereinbart werden, durch diese Regelung erhalten sie nach dem Tod des Versicherten eine monatliche Rente.

Diese private Versicherung besticht -wie schon erwähnt- vor allem durch steuerliche Vorteile, denn man kann die Versicherungsbeiträge für die Rürup Rente als Sonderausgabe in Höhe von 20.000 Euro der Steuer absetzten, für Ehepaare gilt die doppelte Summe. Im Jahr 2009 können jedoch lediglich 68% der Aufwendungen abgesetzt werden (also momentan höchstens 13.600 Euro), jährlich wird dieser Anteil erhöht, bis er 2025 bei 100% und somit bei maximal 20.000 Euro liegt. Besonders für Besserverdiener ist diese Regelung vorteilhaft, denn so wird die Steuerlast bei einem hohen Verdienst um einiges reduziert.

Wie auch bei der gesetzlichen Rente, gilt auch für die private Versicherung, dass die ausgezahlte Rente, je nach Renteneintrittsjahr, eine Besteuerung von 50 bis 100 % erfolgt. Die Erhöhung des Prozentsatzes erfolgt schrittweise, jedes Jahr um zwei Prozent bis zum Jahr 2020 und dann bis zum Jahr 2040 um jeweils ein Prozent.

Für diese private Versicherung gilt, dass man neben ihr auch noch eine weitere Absicherung einplanen soll, denn ansonsten ist der Rentenbeginn sehr eingeschränkt. Arbeitnehmer sollten daher lieber eine betriebliche Altersvorsorge oder die private Versicherung Riesterrente wählen und erst wenn die geförderten Höchstbeiträge erreicht sind, kann man über den zusätzlichen Abschluss der Rürup Rente nachdenken.

Entscheidet man sich doch für diese private Versicherung, sollte man unbedingt eine Versicherung wählen, die eine Klausel im Vertrag anbietet, die einen Wechsel des Anbieters

Rürup-Förderung – betriebliche Altersvorsorge

Rürup-Förderung Die sogenannte Rürup-Rente lässt sich auch mit der betrieblichen Altersvorsorge verbinden. Auch hier erfolgt die Förderung über eine steuerliche Berücksichtigung der Beiträge bei der Jahressteuererklärung. Wie bei einem privaten Rürup-Vertrag zahlen Arbeitnehmer hier Beiträge aus dem Nettogehalt auf ein betriebliches Rentenkonto in Form einer Direktversicherung, eines Pensionsfonds oder einer Pensionskasse ein. Voraussetzung für die …

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