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Riestervertrag

Riester Privatversicherung

Die gesetzliche Renten- Versicherung galt lange Zeit als Garantie für ein ausreichendes Einkommen im Ruhestand. Zahlte man seine Versicherungsbeiträge regelmäßig, hatte man keinen Grund anzunehmen, dass man im Alter zu wenig Geld haben könnte. Über eine zusätzliche Privatversicherung hat man sich kaum Gedanken gemacht. Heute sieht das jedoch ganz anders aus, kaum einer verlässt sich noch auf die gesetzliche Rente und sichert sich lieber mit einer Privatversicherung zusätzlich ab. Wer seinen Lebensstandard im Alter halten möchte und keine Geldsorgen haben will, der muss schon frühzeitig vorsorgen, denn je früher man eine Privatversicherung abschließt, umso weniger muss man investieren, da man eine hohe Vertragslaufzeit hat. Wer erst später eine zusätzliche Privatversicherung abschließt, muss höhere Versicherungsbeiträge zahlen, um im Alter abgesichert zu sein, da die Laufzeiten verkürzt sind.

Die in Deutschland beliebteste Art privat fürs Alter vorzusorgen ist in Form der Privatversicherung Riestererente. Mehr als 10 Millionen Riesterverträge wurden in den letzten Jahren abgeschlossen und es kommen immer mehr hinzu, denn seit dem Jahr 2002 fördert der Staat diese Privatversicherung durch Steuervorteile und Zulagen. Diese Privatversicherung lohnt sich besonders für Geringverdiener, Anleger, die eine sichere Geldanlage möchten und für Familien mit Kindern, denn es gibt auch Extra- Zulagen für jedes Kind. Doch auch wer besser verdient, kann in den Genuss der Steuervorteile kommen.

Bei der Riesterrente unterscheidet man grundsätzlich drei Arten:

  • Rentenversicherungen
  • Banksparpläne
  • Fondssparpläne

Im Folgenden wird lediglich auf die Privatversicherung Riesterrente als Rentenversicherung eingegangen.

Die alleinige Privatversicherung verspricht nicht allzu große Erträge, doch durch die lukrativen Steuervorteile und staatlichen Zulagen können die Erträge verbessert werden. Die Rendite kann sich um drei bis fünf Prozent erhöhen, je nach Höhe der Zulagen, der Vertragslaufzeit der Privatversicherung und dem Einkommen. Während der Ansparphase müssen bei der Privatversicherung die Erträge und Zinsen nicht versteuert werden. Anders sieht es allerdings in der Rentenphase aus, hier müssen die Bezüge voll versteuert werden.

Berechtigt diese Privatversicherung abzuschließen sind neben Arbeitnehmer und Selbstständigen auch Eltern, die sich in Elternzeit befinden, Beamte, Zivil- und Wehrdienstleistende, Bezieher von Kranken- wie auch Arbeitslosengeld und Rentner, die eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen. Wenn in einer Familie nur ein Partner förderberechtigt ist, kann der nicht förderberechtigte Partner einen „Anhängsel- Vertrag“ abschließen und erhält ohne einen Sparbeitrag leisten zu müssen auch eine staatliche Förderung. Zum dem Personenkreis der nicht förderberechtigten – und die Privatversicherung somit gar nicht oder nicht alleine abschließen können- sind geringfügig Beschäftigte, die den Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Renten- Versicherung nicht durch eigene Versicherungsbeiträge aufstocken, wie auch Personen, die freiwillig bei der gesetzlichen Renten- Versicherung oder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung versichert sind.

Seit 2008 betragen die staatlichen Zulagen für die Privatversicherung 154 Euro, bei Verheirateten das Doppelte, jedoch nur wenn beide Partner einen Vertrag abgeschlossen haben. Für Kinder, die bis zum 31.12.2007 geboren wurden, gibt es Zulagen in Höhe von 185 Euro und für Kinder, die ab dem 01.01.2008 geboren wurden sogar 300 Euro. Diese Kinderzulagen werden jedoch nur in der Zeit gezahlt, in der man einen Anspruch auf Kindergeld hat. Um die vollen Zulagen zu bekommen, muss man für die Privatversicherung einen Mindestbetrag von 60 Euro im Jahr sparen. Spart man weniger, werden die Zulagen im gleichen Maße gekürzt. Spart man demnach nur 30 Euro, hat man auch nur Anspruch auf die Hälfte der Zulagen.

Ist man Berufsanfänger und nicht älter als 25 Jahre, kann man sich nach Abschluss der Privatversicherung über eine Einmalzulage in Höhe von 200 Euro freuen.

Beim jährlichen Steuerjahresausgleich kann man die Aufwendungen für die Privatversicherung als Sonderausgabenabzug von der Steuer absetzten. Insgesamt kann man hierfür sowohl die eigenen Sparbeträge, aber auch die Zulagen geltend machen und das bis zu einer Höhe von 2.100 Euro. Fügt man seiner Steuererklärung die Anlage AV bei, prüft das Finanzamt, ob sich ein Steuerabzug günstiger auswirkt oder die Zulagen. Sollte die Steuerersparnis höher als die Zulagen sein, kann man sich über eine Steuerrückzahlung freuen.

Die Riesterrente ist jedoch nur eine Privatversicherung, die man zur Finanzierung des Ruhestandes einsetzten kann. Eine weitere Privatversicherung wird auf der nächsten Seite vorgestellt.

Riester-Förderung – betriebliche Altersvorsorge

Riester-Förderung Auch über die Höchstgrenzen der Entgeltumwandlung hinaus lässt sich die betriebliche Altersvorsorge mit der staatlichen Riester-Förderung kombinieren. Hierzu haben Arbeitnehmer auch ein Anrecht. Sie können von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass dieser einen Riester-konformen Durchführungsweg anbietet. Die Riester-Förderung ist vor allem für Familien mit Kindern attraktiv, aber auch für Personen mit einer hohen Grenzsteuerbelastung und …

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