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Private Krankenversicherung

Basistarif der privaten Krankenversicherung

Versicherte können in den Basistarif wechseln, wenn sie in den letzten drei Kalenderjahren ein jährliches Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze gehabt haben. Diese Grenze liegt 2018 bei 59.400 Euro. Personen, die für drei Jahre ein Jahreseinkommen in dieser Höhe nicht vorweisen können, sind weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die an das Einkommen gebundene Regelung des Wechsels in die private Krankenversicherung gilt für alle Arbeitnehmer. Für den Basistarif in den privaten Krankenversicherungen dürfen Anbieter keine Gesundheitsprüfung verlangen, sondern müssen jede Person, für die keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht und die in diesen Tarif wechseln möchte, aufnehmen. Dabei können sich Personen für 1,5 Jahre in keinem anderen Tarif als dem Basistarif krankenversichern, wenn sie vor 2009 bei einem anderen privaten Krankenversicherer versichert waren. Wenn der erste Vertrag über eine private Krankenversicherung im Jahr 2009 oder danach bestanden hat, muss beim Wechsel zu einem neuen Anbieter nicht vorerst in den Basistarif gewechselt werden. Jeder privater Anbieter hat die Pflicht, einen Basistarif anzubieten. Es müssen Personen, die die Aufnahme in den Basistarif wünschen, aufgenommen werden (Kontrahierungszwang). Es kann kein Versicherungsanwärter aufgrund von bestehenden Erkrankungen oder Ähnlichem ablehnt werden.

Leistungen in der privaten Krankenversicherung

Die Leistungen des Basistarifs sind bei allen Versicherern ähnlich und ähneln auch den Leistungen eines gesetzlichen Krankenversicherers. Ändern sich die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, ändern sich die Leistungen auch in den Basistarifen der privaten Anbieter. Im Basistarif werden im Krankheitsfall Leistungen erbracht, die medizinisch betrachtet notwendig sind. Die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen werden im Basistarif nicht vom Versicherer übernommen und im Gegensatz zu anderen privaten Krankenversicherungstarifen. Auch für einen Aufenthalt im Ausland ist der Versicherte im Basistarif in dem Umfang versichert wie Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung. Zu den Regelungen des Basistarifs gehört auch, dass der private Krankenversicherer den Tarif in einen Basistarif geändert wird, wenn der bisherige Tarif wegen nicht bezahlter Versicherungsprämien als Ruhensversicherung gilt und diese Prämien 12 Monate lang nicht an den Versicherer gezahlt worden sind. Wer in einem Basistarif krankenversichert ist, muss wie gesetzlich Versicherte Praxisgebühr zahlen.

Versicherungsprämie private Krankenversicherung

Die maximale Höhe des Beitrages für den Basistarif kann maximal dem höchsten Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Weil der Basistarif von allen Personen ohne Gesundheitsprüfung in Anspruch genommen werden kann, ist der Beitrag für diesen Tarif nicht preisgünstig. Es ist nicht möglich, im Basistarif Ehepartner oder Kinder kostenlos mitzuversichern wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Basistarif muss wie bei jedem Tarif einer privaten Krankenversicherung für jede Person ein eigener Beitrag gezahlt werden.

Beitragsberechnung private Krankenversicherung

Eine private Krankenversicherung setzt die Versicherungsprämien für die Versicherungsnehmer fest und gewährt den Kunden für den Beitrag einen bestimmten Umfang an Gesundheitsleistungen. Mit der Versicherung kann der Kunde vereinbaren auf welche Leistungen er im ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich Wert legt. Die Beiträge kalkuliert der Versicherer nach der sogenannten Barwert-Methode. In der PKV bezahlt ein Versicherter außerdem jeden Monat die Leistungen, die er in Anspruch genommen hat. Vom Versicherer werden ihm die vom Arzt in Rechnung gestellten Kosten danach erstattet. Der Versicherte berechnet den Beitrag nicht nur aufgrund des Leistungsumfangs und mithilfe statistischer Werte, sondern auch nach dem Eintrittsalter des Versicherten. Ist die Anzahl von Versicherungsleistungen hoch oder sind diese aufwändig, hat dies Einfluss auf den Versicherungsbeitrag.

Anwartschaftsverfahren

Die Prämien sind in der privaten Krankenversicherung für den Versicherungsnehmer in jüngeren Jahren so kalkuliert, dass die Beiträge höher sind als die finanziellen Mittel, die für die Deckung der Kosten  eigentlich benötigt werden. Der Versicherte zahlt einen höheren Beitrag während dieser Zeit, damit sein privater Versicherer sogenannte Altersrückstellungen bilden kann. Bei jedem privaten Krankenversicherungstarif hat eine private Krankenversicherung die Pflicht das dafür vorgesehene Anwartschaftsdeckungsverfahren einzuhalten. Durch dieses Verfahren hat er die Möglichkeit für die Versicherten Kapital anzusparen und geeignet zu verzinsen, um die Kosten decken zu können, welche durch die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen der Versicherten im Alter anfallen. Würde der Versicherer keine Altersrückstellungen bilden, wären die finanziellen Mittel für die Kostendeckung unzureichend, wenn die Versicherten im Alter häufiger und umfangreichere ärztlichen Leistungen in Anspruch nehmen müssen.

ANPASSUNG VON BEITRÄGEN UND RÜCKERSTATTUNG

Gelingt es dem Versicherer den dafür vorgesehenen Anteil der Beiträge gut verzinslich anzulegen, kann durch die Zinserträge ein größerer Teil der Ausgaben für Gesundheitsleistungen im Alter getilgt werden. Wenn Überzinsen erwirtschaftet werden können, kommen Versicherte unter anderem auch in den Genuss von Rückerstattungen von Beiträgen. Schließt eine Person frühzeitig beziehungsweise in jungen Jahren einen Vertrag über eine private Krankenversicherung ab, bleibt mehr Zeit um Kapital der Versicherungsprämien verzinslich anzulegen und für die Bildung von Altersrückstellungen. Somit kann den steigenden Kosten entgegengewirkt werden, die die erhöhte Anzahl an Gesundheitsleistungen im Alter mit sich bringt. Möglich ist neben Beitragsrückerstattungen aber auch, dass die Höhe des Beitrags sinkt, wenn der Versicherte ein hohes Alter erreicht. Der Grund hierfür ist, dass bis zu diesem Zeitpunkt weniger Gesundheitsleistungen in Anspruch genommen worden und Aufwendungen entstanden sind, als der Anbieter versicherungsmathematisch kalkuliert hat. Der Beitrag wird dann vom Versicherer dementsprechend angepasst.

In der PKV abgesicherter Personenkreis

Die private Krankenversicherung Einkommensgrenze ist ein Richtwert, der jährlich neu festlegt, ab wann ein Versicherungsnehmer die Vorzüge der PKV nutzen kann. Diese Grenze lag in 2017 bei einem Jahreseinkommen in Höhe von 57.600 Euro. Somit ist ein ” Private Krankenversicherung Einkommen ” von einer gewissen Höhe, eine der Voraussetzungen für den Eintritt.

Die vielzitierte Gesundheitsreform aus dem Jahre 2007 brachte neue Aspekte dieser Grundlage mit sich. Die private Krankenversicherung Grenze musste seither für einen Zeitraum von drei Jahren überschritten werden, um sich für die PKV zu qualifizieren. Wer die Einkommensgrenze private Krankenversicherung also überschreitet, der darf sich seine PKV aussuchen oder freiwillig bei der Gesetzlichen verbleiben. Dieser Zwang private Krankenversicherung Einkommen hoch anzusetzen, soll nach dem Willen der Regierung wohl eine zu starke Abwanderung hin zu den PKV verhindern.

Auch steigt die Attraktivität privater Krankenversicherer mit zunehmend spärlicher werdenden Leistungsmerkmalen der Gesetzlichen. Die neue private Krankenversicherung Grenze ist schwächelnden gesetzlichen Kassen sicherlich ein Dorn im Auge, aber letztendlich leben wir ja in einer freien Marktwirtschaft.

Das in dem Falle private Krankenversicherung Einkommen eine gewisse Größenordnung haben müssen, schmälert nicht deren Leistungsumfang. Oftmals verbessern Versicherte ihren Versicherungsschutz wesentlich, wenn nach dem Überschreiten der Einkommensgrenze private Krankenversicherung der Zutritt gewährt wird.

Private Krankenversicherung Einkommensgrenze , ist für große Teile der im Arbeitsmarkt aktiven Lohn- und Gehaltempfänger keine als unerreichbar geltende Schallmauer. Die erstmalige Senkung der private Krankenversicherung Grenze setzt nun Signale.
Wann wechseln Sie?

Gesellschafter/Gesellschafter-Geschäftsführer in der GKV

Davon abgesehen gelten Gesellschafter als versicherungsfrei, wenn sie Gesellschafter folgender Unternehmensformen sind:

  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Vor-GmbH
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Komplementär einer Kommanditgesellschaft (KG)

Ermittlung der Selbständigkeit bei Gesellschaftern einer GmbH
Ob ein Gesellschafter einer GmbH versicherungspflichtig ist, richtet sich danach, ob er als Geschäftsführer gegen Arbeitsentgelt tätig ist und wie hoch seine Beteiligung an der GmbH ist. So werden Geschäftsführer, die über 50 % der Gesellschaftsanteile verfügen können, zu den Selbständigen gezählt und sind daher versicherungsfrei.

Weitere Faktoren, die gegen ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis und für Selbständigkeit sprechen, sind die folgenden:

  • Selbstkontrahierung –  Befreiung vom Verbot der Selbstkontrahierung (nach § 181 BGB)
  • Firmenumwandlung – wenn vor Entstehung der GmbH die Firma in anderer Form bestand und der Gesellschafter-Geschäftsführer auch in der zuvor bestehenden Unternehmung die leitende Position einnahm
  • Familienbetrieb
  • Bedeutendes unternehmerisches Risiko
  • Weisungsgebundenheit – wenn der Geschäftsführer einer GmbH sich nicht weiter an genaue Vorgaben zur Arbeitstätigkeit halten muss, das heißt Ort, Zeit sowie Dauer der Arbeitsleistungen

Kommanditisten
Für Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft kann in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Versicherungspflicht bestehen. Allerdings gelten sie unter bestimmten Voraussetzungen als versicherungsfrei oder können von der Versicherungspflicht befreit werden. Wichtige Hinweise für eine entsprechende Beurteilung kann die Beantwortung verschiedener Fragen zur Arbeitsweise des Kommanditisten liefern; so zum Beispiel nach der obligatorischen Mitarbeit eines Kommanditisten in der jeweiligen Kommanditgesellschaft oder nach einem Arbeitsentgelt. Kann eine dieser Fragen verneint werden, besteht keine Versicherungspflicht für den Kommanditisten.

Geschichte der privaten Krankenversicherung

Geschichte der privaten Krankenversicherung Eine Art private Krankenversicherung bestand bereits im Mittelalter. Die verschiedenen Zünfte nahmen sich der Absicherung ihrer Mitglieder an und sorgten dafür, dass diese im Versehrtheitsfall versorgt waren. Die private Krankenversicherung (PKV) musste nach den schwierigen Zeiten des Ersten und insbesondere des Zweiten Weltkrieges ganz neu aufgebaut werden. Im Zuge des anschließenden …

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Private Krankenversicherung für Kinder

Private Krankenversicherung für Kinder Für Kinder kann bei einem privaten Versicherer eine PKV für Kinder abgeschlossen werden. Ein Kind kann aber unter bestimmten Bedingungen auch gesetzlich krankenversichert werden. Kinder können sehr häufig auch kostenlos in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden. Dies gilt für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr sowie bis zum 23. Lebensjahr, wenn …

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