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Private Krankenversicherung für Kinder

Private Krankenversicherung für Kinder

Für Kinder kann bei einem privaten Versicherer eine PKV für Kinder abgeschlossen werden. Ein Kind kann aber unter bestimmten Bedingungen auch gesetzlich krankenversichert werden. Kinder können sehr häufig auch kostenlos in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden. Dies gilt für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr sowie bis zum 23. Lebensjahr, wenn das Kind bis dahin kein eigenes Einkommen hat.

Ist das Kind in einer Ausbildung, kann es in einer gesetzlichen Krankenversicherung bis zum 25. Lebensjahr kostenlos mitversichert werden. Eine kostenlose Mitversicherung des Kindes ist durch die sogenannte Familienversicherung bei gesetzlichen Krankenkassen möglich. Eine Familienversicherung gibt es bei der privaten Krankenversicherung nicht. Kinder können nicht kostenlos bei Vater oder Mutter, die privatversichert sind, mitversichert werden, doch gibt es stattdessen eine PKV für Kinder.

Für jedes Kind muss bei jedem privaten Anbieter ein eigener Beitrag gezahlt werden. In einigen Fällen können Kinder auch in den Tarifen versichert werden, die ihre privatversicherten Eltern oder ein Elternteil nutzt. Ein Kind muss entweder in einer privaten Krankenversicherung oder in der gesetzlichen gegen die Zahlung eines Versicherungsbeitrags versichert werden, wenn Folgendes gilt. Ein Elternteil ist gesetzlich und der andere privat krankenversichert, der gesetzlich versicherte Elternteil verdient weniger als der privatversicherte Partner und wenn außerdem gilt, dass der privatversicherte Elternteil ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze bezieht.

Der Beitrag für eine private Krankenversicherung für Kinder beträgt abhängig vom Versicherer bis zu 100 Euro im Monat. Eltern können auch für eine private Krankenversicherung für Kinder einen Vergleich online machen, um den Leistungsumfang der Versicherungsunternehmen zu vergleichen. In der gesetzlichen Krankenversicherung fallen zwar beispielsweise für Impfungen keine Kosten an, auch die Praxisgebühr entfällt für Kinder, doch kann mit einer PKV für Kinder ein größerer Leistungsumfang abgesichert werden.