Geschichte der privaten Krankenversicherung
Eine Art private Krankenversicherung bestand bereits im Mittelalter. Die verschiedenen Zünfte nahmen sich der Absicherung ihrer Mitglieder an und sorgten dafür, dass diese im Versehrtheitsfall versorgt waren.
Das Prinzip der Teilung in private und gesetzliche Krankenversicherung basiert auf der Annahme, dass nicht alle Menschen sämtliche Kosten im Krankheitsfall selbst tragen können. Daher ist die private Krankenversicherung vor allem für diejenigen gedacht, die über ein hohes Einkommen verfügen. Nach diesem Prinzip versichert jede Person das individuelle Risiko eigenständig. Hier greift das Äquivalenzprinzip. Dies bedeutet, dass sich bei jedem Versicherten die Höhe des Beitrages nach dem voraussichtlichen Leistungsbedarf richtet. Für die Höhe der zu leistenden Zahlungen sind daher vor allem der Gesundheitszustand sowie das Alter ausschlaggebend. Diese Absicherung stellt somit eine Art Einzelvertrag des Versicherten mit einem Unternehmen dar.