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Gesetzliche Leistungen Zahnversicherung

Gesetzliche Leistungen Zahnversicherung

WENIGER LEISTUNGEN

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Ihnen Leistungen im Zahnbereich, die in den letzten Jahren in ihrem Umfang reduziert worden sind. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse bestehen bei Zahnbehandlungen darin, dass Kosten anteilig erstattet werden, wenn bestimmte typische Befunde vorliegen. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt für diese typischen Befunde Festzuschüsse, doch sind die Leistungen nicht ausreichend, da der Patient stets selbst eine Zuzahlung leisten muss, wenn er zahnärztliche Leistungen als gesetzlich Versicherter in Anspruch nimmt.

Kostenerstattung Zahnersatz / Zahnerhalt

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beinhalten Kostenerstattungen von maximal 65 Prozent für einige Leistungen. Die gesetzliche Versicherung übernimmt die Kosten, die entstehen, wenn man Leistungen in Anspruch nimmt, die zur Regelversorgung gehören, zunächst bis zu einer maximalen Höhe von im Durchschnitt 50 Prozent. Nur wenn Sie Ihr Bonusheft über einen Zeitraum von beispielsweise fünf Jahren regelmäßig geführt haben, erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung eine Kostenerstattung, die über den durchschnittlichen 50 Prozent liegt. Wenn Sie daher regelmäßig einen Zahnarzt aufgesucht haben, ist es Ihnen dadurch möglich, die Kostenübernahme Ihrer gesetzlichen Versicherung zu steigern.

Höherwertige Versorgung beim Zahnersatz

Liegt ein medizinischer Befund vor und nehmen Sie keine Regelversorgung, sondern eine höherwertige Versorgung in Anspruch, erhalten Sie auch Leistungen von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Diese Leistungen sind allerdings nur so umfangreich wie die, die Sie bei Inanspruchnahme einer Regelversorgung bekämen. Dass heißt, dass Sie nicht mehr Leistungen von Ihrer gesetzlichen Versicherung erhalten, wenn Sie eine Versorgung wie Implantate in Anspruch nehmen, wobei bei vorliegendem Befund eine andere Art von Zahnersatz ausreichen würde. Liegt ein medizinischer Befund vor, gehört dazu eine Form der Regelversorgung von mehr als 50 Arten. Versicherte Personen wählen immer häufiger Implantate anstatt andere Formen von Zahnersatz.

Wenn Sie die gesetzlichen Leistungen in Anspruch genommen haben, ist die Zahnarztrechnung bei Ihrem privaten Versicherer einzureichen. Dieser überprüft die Rechnung und leistet gemäß den Tarifbedingungen. Die Leistungen der privaten Versicherung erhalten Sie aber immer erst, wenn die gesetzliche Krankenversicherung Ihre Leistungen erbracht hat.